Sitzung: 15.06.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 60/00271
Beschluss:
a)
Den
Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle
zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
b)
Der
Bebauungsplan Nr. 78 „Randerath – Am Sandberg“ wird nebst Begründung vom
25.05.2016 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Die
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in
seiner Sitzung am 07. März 2016 beraten. Gleichzeitig empfahl der Planungs-,
Umwelt- und Verkehrsausschuss dem Rat der Stadt Heinsberg, den Stellungnahmen
und Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen.
Der
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
07. März 2016 sodann den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78
„Randerath – Am Sandberg“ beschlossen.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Randerath – Am Sandberg“ hat in der Zeit
vom 22. März 2016 – 29. April 2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich
ausgelegen. Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten
Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung waren Bestandteil
der Einladung („Abwägungstabelle zur
Offenlage“).