Beschluss:

a)    Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

b)    Der Bebauungsplan Nr. 78 „Randerath – Am Sandberg“ wird nebst Begründung vom 25.05.2016 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 


Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 07. März 2016 beraten. Gleichzeitig empfahl der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss dem Rat der Stadt Heinsberg, den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen.

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 07. März 2016 sodann den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Randerath – Am Sandberg“ beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Randerath – Am Sandberg“ hat in der Zeit vom 22. März 2016 – 29. April 2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung waren Bestandteil der Einladung  („Abwägungstabelle zur Offenlage“).