Sitzung: 06.07.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 32/00278
Beschluss:
Auch
in diesem Jahr werden Veranstaltungen
aller Träger der Altenhilfe wie im Vorjahr bezuschusst.
Zuschussberechtigt
ist jeder Teilnehmer, der mindestens 60 Jahre alt ist. Bei teilnehmenden
Ehepaaren braucht nur ein Ehegatte die altersmäßigen Voraussetzungen zu
erfüllen.
Der
Kreis Heinsberg gewährt nach seinen Förderrichtlinien im Rahmen seines
Haushaltes 2016 Zuschüsse für
Altenveranstaltungen. Der Zuschuss beträgt für jeden Teilnehmer 2,05 €. Er
beschränkt sich aber auf drei Veranstaltungen je Ortsteil.
1.
Solange
der Kreiszuschuss je Teilnehmer gewährt werden kann, zahlt die Stadt Heinsberg
einen zusätzlichen Zuschuss von 1,00 €.
2.
Ist
eine Bezuschussung aus Mitteln des Kreishaushalts nicht möglich, erhöht sich
der städtische Zuschuss auf 3,00 €.
Im Haushaltsplan der Stadt Heinsberg für das
Haushaltsjahr 2016 ist hierfür ein
Ansatz von 6.000,00 € vorgesehen. (Leistung/Konto 05030000/5331)