Sitzung: 04.07.2016 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3
Vorlage: 2016/Amt 60/00295
Beschluss:
a)
Den
Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle
zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
b)
Der
Bebauungsplan Nr. 72 „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ wird nebst Begründung vom
31.05.2016 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Die
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in
seiner Sitzung am 07. März 2016 beraten. Gleichzeitig empfahl der Planungs-,
Umwelt- und Verkehrsausschuss dem Rat der Stadt Heinsberg, den Stellungnahmen
und Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen. Der Rat wird in seiner
Sitzung am 06. Juli 2016 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung befinden.
Der
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 07. März 2016
sodann den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 „Linderner Straße/Am Wasserwerk“
beschlossen.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ hat in der
Zeit vom 22. März 2016 – 29. April 2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich
ausgelegen.
Die
im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung
und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).
Der
Bebauungsplan Nr. 72 „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ kann nunmehr als Satzung
gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Ohne
weitere Aussprache erfolgte die Abstimmung.