Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3

Beschluss:

a)    Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden  und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird           zugestimmt.

b)    Der Bebauungsplan Nr. 72 „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ wird nebst Begründung vom 31.05.2016 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 


 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 07. März 2016 beraten. Gleichzeitig empfahl der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss dem Rat der Stadt Heinsberg, den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen. Der Rat wird in seiner Sitzung am 06. Juli 2016 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befinden.

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 07. März 2016 sodann den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ hat in der Zeit vom 22. März 2016 – 29. April 2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).

Der Bebauungsplan Nr. 72 „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

Ohne weitere Aussprache erfolgte die Abstimmung.