Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 6

Beschluss:

a)   Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

b)   Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ wird nebst Begründung vom 31.05.2016 beschlossen.

 


 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 07. März 2016 beraten. Gleichzeitig empfahl der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss dem Rat der Stadt Heinsberg, den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen.

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 07. März 2016 sodann den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ beschlossen. Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ hat in der Zeit vom 22. März 2016 – 29. April 2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind Bestandteil der Vorlage zu dieser Sitzung („Abwägungstabelle zur Offenlage“).

 

Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg kann nunmehr beschlossen werden.