Sitzung: 06.07.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 6
Vorlage: 2016/Amt 60/00294
Beschluss:
a) Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen
der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage
vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird
zugestimmt.
b) Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Heinsberg „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ wird nebst Begründung vom
31.05.2016 beschlossen.
Die
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in
seiner Sitzung am 07. März 2016 beraten. Gleichzeitig empfahl der Planungs-,
Umwelt- und Verkehrsausschuss dem Rat der Stadt Heinsberg, den Stellungnahmen
und Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen.
Der
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
07. März 2016 sodann den Entwurf der 29. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Linderner Straße/Am Wasserwerk“
beschlossen. Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Heinsberg „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ hat in der Zeit vom
22. März 2016 – 29. April 2016 zu jedermanns Einsicht
öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten
Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind
Bestandteil der Vorlage zu dieser Sitzung („Abwägungstabelle zur Offenlage“).
Die
29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg kann nunmehr
beschlossen werden.