Sitzung: 06.07.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 6
Vorlage: 2016/Amt 60/00295
Beschluss:
a)
Den
Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle
zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
b)
Der
Bebauungsplan Nr. 72 „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ wird nebst Begründung vom
31.05.2016 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Die
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in
seiner Sitzung am 07. März 2016 beraten. Gleichzeitig empfahl der Planungs-,
Umwelt- und Verkehrsausschuss dem Rat der Stadt Heinsberg, den Stellungnahmen
und Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen.
Der
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
07. März 2016 sodann den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72
„Linderner Straße/Am Wasserwerk“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 72 „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ hat in der Zeit vom 22. März 2016 –
29. April 2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die im
Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und
die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind Bestandteil der Vorlage zu dieser
Sitzung (“Abwägungstabelle zur Offenlage“).
Der
Bebauungsplan Nr. 72 „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ kann nunmehr als Satzung
gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.