Beschluss:

Die Satzung über die teilweise Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Randerath wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


 

 

Der im Flurbereinigungsverfahren Porselen - 11581 - entstandene Wirtschaftsweg in der Gemarkung Randerath, Flur 2, Flurstück 845 (tlw.) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes Nr. 78 „Randerath – Am Sandberg und wird künftig teilweise als Erschließungsstraße genutzt. Eine Befahrbarkeit des ursprünglichen Wirtschaftsweges mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen wird weiterhin gewährleistet sein.

Die im Verfahren beteiligte Landschaftswirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Heinsberg, hat mit Schreiben vom 06. Juni 2016 ihre Zustimmung zur teilweisen Einziehung des Wirtschaftsweges gegeben.

 

Die Funktion als Wirtschaftsweg kann für das in der vorstehenden Karte gekennzeichnete Teilstück somit aufgegeben werden.