Sitzung: 06.07.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 60/00296
Beschluss:
Die
Satzung über die teilweise Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung
Randerath wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift
(Urschrift).
Der
im Flurbereinigungsverfahren Porselen - 11581 - entstandene Wirtschaftsweg in
der Gemarkung Randerath, Flur 2, Flurstück 845 (tlw.) liegt im Geltungsbereich
des Bebauungsplangebietes Nr. 78 „Randerath – Am Sandberg und wird künftig
teilweise als Erschließungsstraße genutzt. Eine Befahrbarkeit des
ursprünglichen Wirtschaftsweges mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen wird
weiterhin gewährleistet sein.
Die
im Verfahren beteiligte Landschaftswirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen,
Kreisstelle Heinsberg, hat mit Schreiben vom 06. Juni 2016 ihre Zustimmung zur
teilweisen Einziehung des Wirtschaftsweges gegeben.
Die
Funktion als Wirtschaftsweg kann für das in der vorstehenden Karte
gekennzeichnete Teilstück somit aufgegeben werden.