Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a) Den Stellungnahmen und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen  Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b) Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Heinsberg - Kempener Straße/Unterbrucher Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB wird nebst Begründung vom 07. September 2016 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 


 

 

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 04. Juli 2016 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Heinsberg - Kempener Straße/Unterbrucher Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Offenlage zum Entwurf des Bauleitplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der  6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Heinsberg - Kempener Straße/Unterbrucher Straße“ hat in der Zeit vom 19. Juli bis zum 31. August 2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle“).

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Heinsberg - Kempener Straße/Unterbrucher Straße“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

Ohne weitere Aussprache erfolgte die Abstimmung.