Sitzung: 06.10.2016 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 60/00343
Beschluss:
Es
wird beschlossen, dem Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen in der geplanten Konzentrationszone im Bereich der
Teilfläche 3 (Heinsberg-Waldenrath) vorbehaltlich des Beschlusses des
Rates der Stadt Heinsberg zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der
Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln zuzustimmen.
Die
Firma Energiekontor AG mit Sitz in Bremen hat am 17. Juni 2016 beim Kreis
Heinsberg als zuständige Untere Immissionsschutzbehörde die Errichtung und den
Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) in der Teilfläche 3 (Heinsberg-Waldenrath)
der geplanten Konzentrationszone für Windenergieanlagen der Stadt Heinsberg im
Bereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt. Es handelt sich um genehmigungsbedürftige Anlagen
gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz.
Mit
Verfügung vom 21. Juli 2016 hat der Kreis Heinsberg der Stadt den Antrag mit der Bitte
um Stellungnahme, insbesondere aus Sicht der kommunalen Entwicklungsplanung,
vorgelegt.
Die
beiden beantragten WEA befinden sich im Bereich der Teilfläche 3 der geplanten
Konzentrationszone, die im Rahmen der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
dargestellt werden soll. Das Verfahren der 40. Änderung des
Flächennutzungsplanes ‚Konzentrationszone für Windenergieanlagen‘ ist noch
nicht abgeschlossen.
Daher
sollte eine Zustimmung mit dem Vorbehalt des abschließenden Ratsbeschlusses
sowie der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die
Bezirksregierung versehen werden.
Für
die Errichtung und den Betrieb einer
Dritten WEA (WEA 3) innerhalb der Konzentrationszone hat der Planungs-,
Umwelt- und Verkehrsausschuss bereits in seiner Sitzung am 23.03.2015 sein
Einvernehmen erteilt. Die Übrigen seinerzeit beantragten drei WEA werden auf
Grund der aktuellen Planung nicht mehr errichtet.
Im
Anschluss erfolgte die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.