Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der geplanten Konzentrationszone im Bereich der Teilfläche 3 (Heinsberg-Waldenrath) vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt Heinsberg zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln zuzustimmen.

 


 

 

Die Firma Energiekontor AG mit Sitz in Bremen hat am 17. Juni 2016 beim Kreis Heinsberg als zuständige Untere Immissionsschutzbehörde die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) in der Teilfläche 3 (Heinsberg-Waldenrath) der geplanten Konzentrationszone für Windenergieanlagen der Stadt Heinsberg im Bereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt. Es handelt sich um genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz.

 

Mit Verfügung vom 21. Juli 2016 hat der Kreis Heinsberg der Stadt den Antrag  mit der Bitte um Stellungnahme, insbesondere aus Sicht der kommunalen Entwicklungsplanung, vorgelegt.

 

Die beiden beantragten WEA befinden sich im Bereich der Teilfläche 3 der geplanten Konzentrationszone, die im Rahmen der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellt werden soll. Das Verfahren der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ‚Konzentrationszone für Windenergieanlagen‘ ist noch nicht abgeschlossen.

 

Daher sollte eine Zustimmung mit dem Vorbehalt des abschließenden Ratsbeschlusses sowie der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung versehen werden.

 

Für die Errichtung und den Betrieb einer  Dritten WEA (WEA 3) innerhalb der Konzentrationszone hat der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss bereits in seiner Sitzung am 23.03.2015 sein Einvernehmen erteilt. Die Übrigen seinerzeit beantragten drei WEA werden auf Grund der aktuellen Planung nicht mehr errichtet.

 

Im Anschluss erfolgte die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.