Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Stadt Heinsberg erhebt aus vorgenannten Gründen erhebliche Bedenken gegen die geplante Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Wassenberg in der Nähe des Ortsteils Ohé und lehnt die Maßnahme ab.

 


Der Kreis Heinsberg hat die Stadt Heinsberg mit Verfügung vom 26.09.2016 aufgefordert, unter Einhaltung einer Monatsfrist Stellung zu dem o. g. Vorhaben zu nehmen.

Zum Zeitpunkt des Eingangs der Verfügung waren die Unterlagen für die Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung am 06.10.2016 bereits fristgemäß versandt.

Die Angelegenheit soll jedoch aufgrund ihrer überörtlichen Bedeutung im Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss unter Einhaltung der Monatsfrist behandelt werden.

Es ist beabsichtigt, nördlich der entlang der Rur verlaufenden Stadtgrenze von Heinsberg und Wassenberg in der Gemarkung Wassenberg drei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils ca. 150 m zu errichten. Eine örtliche Nähe zu dem Stadtteil Kempen in Heinsberg ist vorhanden.

Die Stadt Wassenberg beabsichtigt, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen. Der nun in Rede stehende Standort für die beantragten Anlagen ist in dem Konzept der Stadt Wassenberg nicht vorgesehen.

Die Stadt Heinsberg ist der Auffassung, dass zunächst die Durchführung des eingeleiteten Flächennutzungsplanverfahrens ordnungsgemäß abgeschlossen werden sollte, um die Planungsabsichten der Stadt Wassenberg festzulegen. Eine Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb dieses Verfahrens führt zu einer nicht gewünschten städtebaulichen Entwicklung.

Darüber hinaus ist der Abstand der geplanten Windenergieanlagen zur Ortslage Kempen (Hochbrück/Brehm) mit ca. 450 m aus Sicht der Stadt Heinsberg zu gering, zumal die Stadt Wassenberg in ihrer Potenzialstudie einen Abstand von 650 m zu bebauten Bereichen vorgesehen hat.

 

Nach reger Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.