Bürgermeister Dieder informierte die Ratsmitglieder, dass die gemeinsam mit den Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht erfolgte Bewerbung zur Teilnahme an der LEADER-Maßnahme im Rahmen des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2020“ erfolglos geblieben sei. Die beteiligten Kommunen engagieren sich nunmehr im Förderprogramm „Kleine Städte und Gemeinden“. Zu diesem Zweck finden am 10. und 14. November 2016 Bürgerwerkstätten in Kirchhoven und in Oberbruch statt. Zielgerichtet sei das Förderprogramm auf Siedlungsschwerpunkte in den entsprechenden Kommunen.

Um kleinere Ortsteile aber nicht zu benachteiligen, gebe es auch noch das Programm „Vital NRW“, auf das das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hingewiesen habe. Das Ministerium habe der Stadt Heinsberg die Möglichkeit eröffnet, an diesem Förderprogramm teilzunehmen. Die Einbringung in den Rat werde erfolgen, sobald die entsprechenden Förderrichtlinien vorliegen.

 

 

Weiterhin teilte Bürgermeister Dieder mit, dass gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Kommunen zu erfolgen habe. Die Benehmensherstellung sei dabei sechs Wochen vor der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung einzuleiten. Der Kreis Heinsberg habe diese Benehmensherstellung mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 eingeleitet. Nach Gesprächen auf Ebene der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg mit dem Landrat des Kreises Heinsberg sei nunmehr ein Umlagebedarf von 127.000.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2017 vorgesehen. Nach Abstimmung mit den anderen Bürgermeistern sei das Benehmen mit Schreiben vom 2.11.2016 hergestellt worden.

 

 

Schließlich wies Bürgermeister Dieder auf die beabsichtigte Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes hin.  Hiernach werde ab dem 1.1.2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre angehoben und die derzeitige Bezugsdauergrenze von 6 Jahren aufgehoben. Die gesetzliche Neuregelung erweitere den anspruchsberechtigten Personenkreis und werde für die Stadt Heinsberg zu einer erheblichen Mehrbelastung in personeller und finanzieller Hinsicht führen.