Sitzung: 02.11.2016 Rat
Bürgermeister
Dieder informierte die Ratsmitglieder, dass die gemeinsam mit den Gemeinden
Gangelt, Selfkant und Waldfeucht erfolgte Bewerbung zur Teilnahme an der
LEADER-Maßnahme im Rahmen des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2020“
erfolglos geblieben sei. Die beteiligten Kommunen engagieren sich nunmehr im
Förderprogramm „Kleine Städte und Gemeinden“. Zu diesem Zweck finden am 10. und
14. November 2016 Bürgerwerkstätten in Kirchhoven und in Oberbruch statt.
Zielgerichtet sei das Förderprogramm auf Siedlungsschwerpunkte in den
entsprechenden Kommunen.
Um
kleinere Ortsteile aber nicht zu benachteiligen, gebe es auch noch das Programm
„Vital NRW“, auf das das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hingewiesen habe.
Das Ministerium habe der Stadt Heinsberg die Möglichkeit eröffnet, an diesem
Förderprogramm teilzunehmen. Die Einbringung in den Rat werde erfolgen, sobald
die entsprechenden Förderrichtlinien vorliegen.
Weiterhin
teilte Bürgermeister Dieder mit, dass gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit
den kreisangehörigen Kommunen zu erfolgen habe. Die Benehmensherstellung sei
dabei sechs Wochen vor der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung
einzuleiten. Der Kreis Heinsberg habe diese Benehmensherstellung mit Schreiben
vom 4. Oktober 2016 eingeleitet. Nach Gesprächen auf Ebene der
Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg mit dem Landrat des
Kreises Heinsberg sei nunmehr ein Umlagebedarf von 127.000.000,00 EUR für das
Haushaltsjahr 2017 vorgesehen. Nach Abstimmung mit den anderen Bürgermeistern
sei das Benehmen mit Schreiben vom 2.11.2016 hergestellt worden.
Schließlich
wies Bürgermeister Dieder auf die beabsichtigte Änderung des
Unterhaltsvorschussgesetzes hin.
Hiernach werde ab dem 1.1.2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre
angehoben und die derzeitige Bezugsdauergrenze von 6 Jahren aufgehoben. Die
gesetzliche Neuregelung erweitere den anspruchsberechtigten Personenkreis und
werde für die Stadt Heinsberg zu einer erheblichen Mehrbelastung in personeller
und finanzieller Hinsicht führen.