Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Dritte Änderung der Geschäftsordnung wird beschlossen. Die Regelungen sind Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


Die Einführung eines papierlosen Sitzungsdienstes für die Mitglieder des Rates bedingt die Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Heinsberg. Die Form der Sitzungsdokumente ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Regelungen hierzu enthält indes die Geschäftsordnung. Diese sieht eine Schriftform vor.

 

Bei einer Umstellung auf einen papierlosen Sitzungsdienst sollte der digitale Informationszugang die Regel sein. Der Bezug von Unterlagen in Papierform sollte folglich nur eine Ausnahme darstellen und nur dann erfolgen, wenn ein Ratsmitglied dies ausdrücklich wünscht.

 

Zeitgleich mit der erforderlichen Anpassung der Geschäftsordnung an die digitale Gremienarbeit werden auch die in § 7 der Geschäftsordnung aufgeführten Tatbestände zum Ausschluss der Öffentlichkeit klarstellend ergänzt.

 

 

Darüber hinaus empfahl Bürgermeister Dieder, dass § 7 Abs. 2 Buchstabe f) ebenfalls neu gefasst und nachfolgende Formulierung erhalten solle:

 

f)          Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der Beratung des   Jahresabschlusses und der Entlastung des Bürgermeisters, 

 

 

Sodann wurde erfolgte die Abstimmung über die Änderung der Geschäftsordnung  in der durch Bürgermeister Dieder modifizierten Fassung.