Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Bericht zum Frauenförderplan 2013 – 2015 sowie die Fortschreibung des Frauenförderplanes der Stadtverwaltung Heinsberg für die Jahre 2016 – 2018 werden in der Fassung der Beschlussvorlage beschlossen. Der Bericht und der Plan sind Bestandteile der Niederschrift (Urschrift).

 


Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.7.2013 den Frauenförderplan der Stadtverwaltung Heinsberg für die Jahre 2013 – 2015 beschlossen. Nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) vom 9.11.1999 hat die Dienststelle nach Ablauf des Frauenförderplanes einen Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und gleichzeitig den Frauenförderplan für weitere drei Jahre fortzuschreiben.

 

Der Bericht und die Fortschreibung des Frauenförderplanes wurden unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erstellt. Ebenfalls hat der Personalrat zugestimmt.

 

 

Zum Frauenförderplan nahm Stadtverordnete Wellens in der Sitzung Stellung. Sie verwies auf das gesetzliche Gebot zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Der vorliegende Frauenförderplan zeige, dass Frauen bei der Stadt Heinsberg, insbesondere in Führungspositionen, nach wie vor unterrepräsentiert seien. Sie forderte die Verwaltung auf, in der nächsten Sitzung des Rates konkrete Vorschläge zur Frauenförderung aufzuzeigen. Bürgermeister Dieder sicherte diese zu.