Sitzung: 02.11.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2016/Amt 10/00347
Beschluss:
Der Bericht zum Frauenförderplan 2013 – 2015 sowie
die Fortschreibung des Frauenförderplanes der Stadtverwaltung Heinsberg für die
Jahre 2016 – 2018 werden in der Fassung der Beschlussvorlage beschlossen. Der
Bericht und der Plan sind Bestandteile der Niederschrift (Urschrift).
Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.7.2013 den
Frauenförderplan der Stadtverwaltung Heinsberg für die Jahre 2013 – 2015
beschlossen. Nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das
Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) vom 9.11.1999 hat
die Dienststelle nach Ablauf des Frauenförderplanes einen Bericht über die
Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und
gleichzeitig den Frauenförderplan für weitere drei Jahre fortzuschreiben.
Der Bericht und die Fortschreibung des Frauenförderplanes
wurden unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erstellt. Ebenfalls
hat der Personalrat zugestimmt.
Zum Frauenförderplan nahm Stadtverordnete Wellens in
der Sitzung Stellung. Sie verwies auf das gesetzliche Gebot zur Verwirklichung
des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Der vorliegende
Frauenförderplan zeige, dass Frauen bei der Stadt Heinsberg, insbesondere in
Führungspositionen, nach wie vor unterrepräsentiert seien. Sie forderte die
Verwaltung auf, in der nächsten Sitzung des Rates konkrete Vorschläge zur
Frauenförderung aufzuzeigen. Bürgermeister Dieder sicherte diese zu.