Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Übernahme einer Kommanditeinlage an der NEW Windpark Linnich GmbH & Co. KG in Höhe von maximal 4.305.000 € durch die NEW Re GmbH auf Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages sowie der Übernahme des einzigen Geschäftsanteils an der NEW Windenergie Verwaltung GmbH in Höhe von 25.000 € durch die NEW Re GmbH auf Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt.

 

Redaktionelle Änderungen der vorgenannten Verträge, die die Vertragsinhalte nicht wesentlich verändern, sind zulässig.

 


Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 60,05 % an der NEW AG. Für die Stadt Heinsberg ergibt sich somit eine prozentuale mittelbare Beteiligung in Höhe von rund 0,43 % an der NEW AG. Trotz der eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG.

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu eines entsprechenden Ratsbeschlusses, wie aus § 41 der Gemeindeordnung (GO) folgt.

 

Sachverhalt:

 

Innerhalb des NEW-Konzerns ist die NEW Re GmbH für die Förderung des Ausbaus der Nutzung regenerativer Energien, den Bau und den Betrieb von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien sowie damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen zuständig. Die NEW AG begründet die vorgesehene Übernahme der Kommanditeinlage und des Geschäftsanteils (Sachstand Juni 2016) wie folgt:

 

„Der langjährige Kooperationspartner der NEW Re GmbH im Bereich des Baus und Betriebs von Windenergieanlagen, die BMR Windenergie GmbH & Co. KG, hat der NEW Re GmbH den Kauf von drei Windkraftanlagen im Windpark in Linnich-Boslar angeboten.

 

Die BMR Windenergie GmbH & Co. KG wird in Linnich-Boslar fünf Windenergieanlagen mit einer jeweiligen Nennleistung von 2,4 MW errichten. Drei dieser fünf Windenergieanlagen beabsichtigt die NEW Re GmbH zu erwerben. Auf das der Sitzungsvorlage beigefügte Kurzexposé (Anlage 1) wird verwiesen. Voraussichtliche Fertigstellung der Windenergieanlagen und Inbetriebnahme sind für das zweite Quartal 2016 geplant. Sofern sich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme verschiebt und sich daraus Wirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Windparks ergeben, reduziert sich der Kaufpreis entsprechend.

 

Die NEW Re GmbH beabsichtigt, drei Windenergieanlagen zu einem Kaufpreis von insgesamt 17,22 Mio. € (5,74 Mio. € pro Anlage) zu erwerben. Der Kaufpreis soll mindestens zu 20 % (3,44 Mio. €) und maximal bis zu 25 % (4,305 Mio. €) aus Eigenmitteln der NEW Re GmbH finanziert werden. Daher werden die Gesellschafter die Eigenkapitalausstattung der NEW Re GmbH anpassen (siehe hierzu auch Vorlage betr. „Kapitalerhöhung der NEW Re GmbH“). Maximal 80 % der Investition sollen durch Bankdarlehen finanziert werden. Mit Genehmigungserteilung wird bereits am 30.06.2016 eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Anlagenpreises beim Anlagenhersteller Nordex fällig.

 

Die Wirtschaftlichkeit der drei Windenergieanlagen ist in Anlage 2 der Sitzungsvorlage dargestellt. Ab dem zweiten Jahr werden Jahresüberschüsse erwartet. Bei einer Eigenkapitalquote von 20 % wird eine Eigenkapitalrendite von 5,22 % p. a. erwartet. Der durchschnittliche Deckungsbeitrag pro Windenergieanlage liegt bei ca. 100 T€ pro Jahr. Die Sensitivitätsanalyse ergibt in der aktuellen Niedrigzinsphase folgende Ergebnisse:

 

Sensitivitätsanalyse:

 

 

 

Die BMR Windenergie GmbH & Co. KG hat bereits für diese drei Windenergieanlagen eine Projektgesellschaft, die NEW Windpark Linnich GmbH & Co. KG, sowie eine Komplementär-GmbH, die NEW Windenergie Verwaltung GmbH, gegründet und die Projektrechte der NEW Re GmbH in die NEW Windpark Linnich GmbH & Co. KG eingelegt bzw. werden die Projektrechte zum Teil direkt an die NEW Re GmbH zwecks späterer Einlage in die Projektgesellschaft übertragen. Die Einbringung in eine Projektgesellschaft hat mehrere Vorteile:

 

           Optimierung der Finanzierungsstruktur

           Realisierung von günstigeren Konditionen auf dem Fremdkapitalmarkt

           Risikoverlagerung in die Projektgesellschaft

           Ausschüttung der verfügbaren Cashflows möglich

 

Nach Kauf der drei Windenergieanlagen soll die NEW Re GmbH die NEW Windpark Linnich GmbH & Co. KG sowie die NEW Windenergie Verwaltung GmbH von der BMR Windenergie GmbH & Co. KG übernehmen. Die Gesellschaftsverträge waren der Sitzungsvorlage als Anlage 3 und Anlage 4 beigefügt.

 

Der Aufsichtsrat der NEW AG hat in seiner Sitzung am 09. Juni 2016 der Beteiligung der NEW Re GmbH an der Projektgesellschaft NEW Windpark Linnich GmbH & Co. KG und der Komplementär-GmbH (NEW Windenergie Verwaltungs-GmbH) unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass Änderungsrisiken mit projektrelevanten Vergütungssätzen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz, sowie sonstige wirtschaftliche Risiken aus Zeitverzug, in den Verträgen mit dem Projektentwickler bzw. Anlagenhersteller nicht zu Lasten der NEW Re GmbH gehen dürfen.“

 

Nach aktuellem Stand wird mit der Fertigstellung erst in 2017 gerechnet.

 

Der entsprechende Beschluss des Rates der Stadt Heinsberg ist der Kommunalaufsicht gemäß § 115 GO anzuzeigen; dies ist im vorliegenden Fall die Bezirksregierung Düsseldorf.