Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Folgenden Maßnahmen wird zugestimmt:

1.         Gründung einer Windpark Jüchen A44n Beteiligungs GmbH & Co. KG (Vorschaltgesellschaft) durch die NEW Re GmbH mit einem Kommanditkapital in Höhe von 1.000.000 €, welches entsprechend dem Projektfortschritt sukzessive auf maximal 10.412.500 € erhöht werden soll.

2.         Gründung einer Windpark Jüchen A44n Verwaltungs GmbH als Komplementärin der Vorschaltgesellschaft mit einem Stammkapital von 25.000 €.

3.         Einräumung einer Option zugunsten der Gemeinde Jüchen zur Beteiligung an der Vorschaltgesellschaft Windpark Jüchen A44n Beteiligungs GmbH & Co KG sowie deren Komplementärin Windpark Jüchen A44n Verwaltungs GmbH in Höhe von bis zu 49 % des jeweiligen Kommanditkapitals/Stammkapitals durch Erwerb eines entsprechenden Anteils von der NEW Re GmbH gegen Vergütung des anteiligen Kommanditkapital-/Stammkapital-Nominalbetrages.

4.         Übernahme eines Kommanditanteils in Höhe von bis zu 49 % des gesamten Kommanditanteils (maximal 85.000.000 €) gegen Einlage von bis zu 41.650.000 € durch die Vorschaltgesellschaft Windpark Jüchen A44n Beteiligungs GmbH & Co. KG an der Projektgesellschaft Innogy Windpark Jüchen A44n GmbH & Co. KG.

5.         Übernahme eines Geschäftsanteils in Höhe von maximal 12.250 € (maximal 49 % des Stammkapitals) durch die Vorschaltgesellschaft Windpark Jüchen A44n Beteiligungs GmbH & Co. KG an der Innogy Windpark Jüchen A44n Verwaltungs GmbH (Komplentärin der Projekt-KG).

 

Redaktionelle Änderungen der vorgenannten Verträge, die die Vertragsinhalte nicht wesentlich verändern, sind zulässig.

 


Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 60,05 % an der NEW AG. Für die Stadt Heinsberg ergibt sich somit eine prozentuale mittelbare Beteiligung in Höhe von rund 0,43 % an der NEW AG. Trotz der eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG. Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu eines entsprechenden Ratsbeschlusses, wie aus § 41 der Gemeindeordnung (GO) folgt.

 

Sachverhalt:

 

Die NEW Re hat sich zum Ziel gesetzt, in den nächsten Jahren bis zu 100 Mio. € in erneuerbare Energien in der Region zu investieren. Die Investitionen werden im Wesentlichen in Windenergieanlagen erfolgen. Es wird erwartet, dass sich mit Umsetzung der verschiedenen NEW-Windprojekte in den nächsten Jahren das Windportfolio der NEW Re von derzeit nahezu 10 Megawatt (MW) auf 65 MW ausweiten lässt. Grundlage dieses maßgeblichen Ausbaus von zusätzlichen     55 MW an Erzeugungskapazität ist unter anderem der Windpark Jüchen, an dem die NEW Re beabsichtigt, sich zu beteiligen.

 

Errichtung des Windparks Jüchen A44n

 

Der Windpark Jüchen A44n soll im rekultivierten Bereich des ursprünglichen Braunkohletagebaus in der Gemeinde Jüchen entstehen. Es handelt sich dabei um die Rekultivierung von Teilbereichen des Braunkohletagebaus Garzweiler, der südlich der Autobahn A46 liegt. Die ersten Rekultivierungsmaßnahmen in diesem Gebiet haben Anfang der 2000er-Jahre begonnen. Einhergehend mit der Rekultivierung hat RWE auch eine Umverlegung der Autobahn A44 geplant, die durch die geplante zukünftige Windvorrangzone führt. Die Windvorrangzone kann vor dem Hintergrund der Rekultivierungsmaßnahme nach dem Braunkohletagebau besonders umfangreiche Abstandskriterien zu Siedlungs- und Außenbereichen einhalten. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass das Vorhaben im politischen Raum und bei den Bürgern Akzeptanz finden wird.

 

In Summe werden im Windpark Jüchen 17 Windenergieanlagen (3-MW-Klasse) mit einer Gesamtleistung von 54 MW geplant. Die Umsetzung des Projektes soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, was mit Setzungsmaßnahmen und Liegezeiten der rekultivierten Bereiche zusammenhängt. Der 1. Bauabschnitt (Teilprojekt A) mit acht Windenergieanlagen ist ab 2019 vorgesehen, der 2. Bauabschnitt (Teilprojekt B) wird für 2023 erwartet.

 

Den Flächenzugriff hat über den Braunkohletagebau die RWE Power AG, die Teil des RWE-Konzerns ist. Durch Einbindung der RWE Power ist es RWE gelungen, die für dieses Projekt wesentlichen Grundstücksflächen zu sichern. Um ein entsprechendes Windprojekt in eine Umsetzung zu bringen, ist es zwingend erforderlich, dass eine Flächennutzungsplanänderung erwirkt wird. Die Gemeinde Jüchen hat diesen Prozess bereits angestoßen. Damit sind seitens RWE die ersten Projektentwicklungsschritte eingeleitet, um einen Windpark in Jüchen zu errichten.

 

Das aus heutiger Sicht erwartete Gesamtinvestitionsvolumen für das Projekt beträgt ca. 85 Mio. €. Der Windpark wird voraussichtlich 150 Gigawattstunden Strom pro Jahr erzeugen. Es wird mit einer Einsparung von ca. 110.000 Tonnen CO2 pro Jahr in der Region gerechnet. Für das Projekt wird eine Gesamtkapitalrendite von mindestens 6 % erwartet. Die Einspeisevergütung wird über ein Ausschreibungsmodell bestimmt. Aufgrund des guten Windstandortes - der Referenzertrag liegt über 70 % - und der Größe des Windparks ist ein Zuschlag im Ausschreibungsverfahren jedoch sehr wahrscheinlich.

 

 

 

Windpark Jüchen A44n Beteiligungsgesellschaft (Vorschaltgesellschaft)

 

Die NEW Re hat nunmehr die Möglichkeit, in die Projektentwicklung des Windparks Jüchen A44n mit einzusteigen. Die Beteiligung erfolgt nicht unmittelbar an der Projektgesellschaft, sondern über eine so genannte Vorschaltgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, eine Kooperation mit der Gemeinde Jüchen (siehe Anlage 1 der Sitzungsvorlage „Beteiligungsstruktur Windpark Jüchen A44n“).

 

Die Windpark Jüchen A44n Beteiligungsgesellschaft  (Vorschaltgesellschaft) wird an der Projektgesellschaft – ebenfalls eine GmbH & Co. KG - einen Kommanditanteil in Höhe von 49 % (maximal 41,65 Mio. €) des Kommanditkapitals (maximal 85 Mio. €) übernehmen. Der Kommanditanteil wird zu 25 % (maximal 10,4125 Mio. €) aus Eigenkapital und zu 75 % (maximal 31,2375 Mio. €) aus Fremdkapital finanziert. Die Komplementärin in der Rechtsform einer GmbH erhält ein Stammkapital in Höhe von 25 T€.

 

Die Gemeinde Jüchen möchte nicht nur die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von erneuerbaren Energien auf dem Gemeindegebiet schaffen, sondern durch die Beteiligung auch aktiv einen Beitrag zur Energiewende leisten, so dass die NEW Re der Gemeinde Jüchen eine Option bis zum 31.12.2018 einräumt, sich bis maximal 49 % des Kommanditkapitals/Stammkapitals an der Vorschaltgesellschaft Windpark Jüchen A44n Beteiligungs GmbH & Co. KG und der Komplementärin Windpark Jüchen A44n Verwaltungs GmbH zu beteiligen. Die NEW Re GmbH tritt im Optionsfall einen entsprechenden Teil ihres Anteils gegen Vergütung des Kommanditkapital- bzw. Stammkapital-Nominalbetrages an die Gemeinde Jüchen ab.

 

Die Gesellschaftsverträge der Windpark Jüchen A44n Beteiligungs GmbH & Co. KG und der Windpark Jüchen A44n Verwaltungs GmbH werden von Rödl&Partner derzeit erstellt. Hierdurch könnten sich z.B. noch Namensänderungen ergeben.

 

Innogy Windpark Jüchen A44n GmbH & Co. KG (Projektgesellschaft)

 

Projektgesellschaft des Windparks Jüchen A44n wird die Innogy Windpark Jüchen A44n GmbH & Co. KG sein. 49 % der Anteile an der Innogy Windpark Jüchen A44n GmbH & Co. KG wird die Windpark Jüchen A44n Beteiligungsgesellschaft (Vorschaltgesellschaft) halten, 51 % der Anteile die RWE International S. E. Die RWE International S. E. ist eine Tochter der RWE Downstream Beteiligungs GmbH, welche wiederum eine 100%ige Tochter der RWE AG ist. Die Innogy Windpark Jüchen A44n GmbH & Co. KG wird mittels 100 % Eigenkapitals die Investition von bis zu 85 Mio. € in die 17 Windenergieanlagen tätigen und den Windpark Jüchen A44n errichten und betreiben.

 

Der noch zu verhandelnde Gesellschaftsvertragsentwurf war der Sitzungsvorlage  als Anlage 2 beigefügt und enthält folgende Eckpunkte:

 

           Die Projektgesellschaft wird in der Rechtsform der GmbH & Co. KG mit Sitz in Jüchen errichtet.

           Komplementärin ist die Innogy Windpark Jüchen A44n Verwaltungs GmbH.

           Kommanditisten der Innogy Windpark Jüchen A44n GmbH & Co. KG sind zu 51 % die RWE International S. E. und zu 49 % die Windpark Jüchen A44n Beteiligungs GmbH & Co. KG.

           Insgesamt beträgt das Kommanditkapital maximal 85 Mio. €.

           Unternehmensgegenstand ist die Planung, die Entwicklung, die Errichtung, das Repowering, der Betrieb von Windenergieanlagen und Windparks, insbesondere in Jüchen und Umgebung.

           Die Innogy Windpark Jüchen A44n GmbH & Co. KG wird wie die NEW AG beim RWE vollkonsilidiert.

           Der Finanzierungsbedarf der Innogy Windpark Jüchen A44n GmbH & Co. KG ergibt sich aus dem langfristigen Wirtschaftsplan. Der langfristige Wirtschaftsplan wird auf einen Zeitraum 20 Jahre ab Inbetriebnahme des jeweiligen Teilprojektes berechnet.

           Zuzahlungen, die sich außerhalb des langfristigen Wirtschaftsplanes bewegen, bedürfen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. In der Bauphase bedürfen solche zusätzlichen Zahlungen der Zustimmung aller Kommanditisten, in der Betriebsphase einer ¾ Mehrheit, bei zwei Kommanditisten ist dies de facto einstimmig.

           Ein zusätzlicher kurzfristiger Wirtschaftsplan wird für das jeweils nächste Geschäftsjahr aufgestellt.

           Die Komplementärin, die Innogy Windpark Jüchen A44n Verwaltungs GmbH, erhält  ihren Aufwand sowie ihre Haftung vergütet. Die Haftungsvergütung beträgt 5 % des Stammkapitals der Komplementärin.

           Das Vorschlagsrecht für den Geschäftsführer der Innogy Windpark Jüchen A44n Verwaltungs GmbH hat RWE.

           De facto müssen die Gesellschafterbeschlüsse nach 8.2 einstimmig erfolgen.

           Die Verfügung über Kommanditanteile erfolgt einstimmig.

           Das Management der Innogy Windpark Jüchen A44n GmbH & Co. KG erfolgt über Dienstleistungsverträge mit RWE-Konzerngesellschaften (15.4) zu marktüblichen Konditionen und Verrechnungspreisen.

 

Innogy Windpark Jüchen A44n Verwaltungs GmbH (Komplementärin)

 

Die Innogy Windpark Jüchen A44n Verwaltungs GmbH wird als persönlich haftende Gesellschafterin der Innogy Windpark Jüchen A44n GmbH & Co. KG mit Sitz in Jüchen gegründet. Ihr Stammkapital wird 25 T€ betragen. An diesem sind die Kommanditisten der Innogy Windpark Jüchen A44n GmbH & Co. KG in ihrem Verhältnis 49 % zu 51 % beteiligt. Der Gesellschaftsvertrag lag der Sitzungsvorlage bei (Anlage 3).

 

Der entsprechende Ratsbeschluss ist der Kommunalaufsicht gem. § 115 GO anzuzeigen; dies ist im vorliegenden Fall die Bezirksregierung Düsseldorf.