Sitzung: 02.11.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 20/00326
Beschluss:
Folgenden
Maßnahmen wird zugestimmt:
1. Gründung einer Windpark Jüchen A44n
Beteiligungs GmbH & Co. KG (Vorschaltgesellschaft) durch die NEW Re GmbH
mit einem Kommanditkapital in Höhe von 1.000.000 €, welches entsprechend dem
Projektfortschritt sukzessive auf maximal 10.412.500 € erhöht werden soll.
2. Gründung einer Windpark Jüchen A44n
Verwaltungs GmbH als Komplementärin der Vorschaltgesellschaft mit einem
Stammkapital von 25.000 €.
3. Einräumung einer Option zugunsten der
Gemeinde Jüchen zur Beteiligung an der Vorschaltgesellschaft Windpark Jüchen
A44n Beteiligungs GmbH & Co KG sowie deren Komplementärin Windpark Jüchen
A44n Verwaltungs GmbH in Höhe von bis zu 49 % des jeweiligen
Kommanditkapitals/Stammkapitals durch Erwerb eines entsprechenden Anteils von
der NEW Re GmbH gegen Vergütung des anteiligen Kommanditkapital-/Stammkapital-Nominalbetrages.
4. Übernahme eines Kommanditanteils in
Höhe von bis zu 49 % des gesamten Kommanditanteils (maximal 85.000.000 €) gegen
Einlage von bis zu 41.650.000 € durch die Vorschaltgesellschaft Windpark Jüchen
A44n Beteiligungs GmbH & Co. KG an der Projektgesellschaft Innogy Windpark
Jüchen A44n GmbH & Co. KG.
5. Übernahme eines Geschäftsanteils in
Höhe von maximal 12.250 € (maximal 49 % des Stammkapitals) durch die
Vorschaltgesellschaft Windpark Jüchen A44n Beteiligungs GmbH & Co. KG an
der Innogy Windpark Jüchen A44n Verwaltungs GmbH (Komplentärin der Projekt-KG).
Redaktionelle
Änderungen der vorgenannten Verträge, die die Vertragsinhalte nicht wesentlich
verändern, sind zulässig.
Durch
die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell
zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg,
kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten
aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist
zu 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum
hält 60,05 % an der NEW AG. Für die Stadt Heinsberg ergibt sich somit eine
prozentuale mittelbare Beteiligung in Höhe von rund 0,43 % an der NEW AG. Trotz
der eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich
hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Änderung von
Beteiligungsverhältnissen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu eines entsprechenden
Ratsbeschlusses, wie aus § 41 der Gemeindeordnung (GO) folgt.
Sachverhalt:
Die
NEW Re hat sich zum Ziel gesetzt, in den nächsten Jahren bis zu 100 Mio. € in
erneuerbare Energien in der Region zu investieren. Die Investitionen werden im
Wesentlichen in Windenergieanlagen erfolgen. Es wird erwartet, dass sich mit
Umsetzung der verschiedenen NEW-Windprojekte in den nächsten Jahren das
Windportfolio der NEW Re von derzeit nahezu 10 Megawatt (MW) auf 65 MW
ausweiten lässt. Grundlage dieses maßgeblichen Ausbaus von zusätzlichen 55 MW an Erzeugungskapazität ist unter
anderem der Windpark Jüchen, an dem die NEW Re beabsichtigt, sich zu
beteiligen.
Errichtung
des Windparks Jüchen A44n
Der
Windpark Jüchen A44n soll im rekultivierten Bereich des ursprünglichen
Braunkohletagebaus in der Gemeinde Jüchen entstehen. Es handelt sich dabei um
die Rekultivierung von Teilbereichen des Braunkohletagebaus Garzweiler, der südlich
der Autobahn A46 liegt. Die ersten Rekultivierungsmaßnahmen in diesem Gebiet
haben Anfang der 2000er-Jahre begonnen. Einhergehend mit der Rekultivierung hat
RWE auch eine Umverlegung der Autobahn A44 geplant, die durch die geplante
zukünftige Windvorrangzone führt. Die Windvorrangzone kann vor dem Hintergrund
der Rekultivierungsmaßnahme nach dem Braunkohletagebau besonders umfangreiche
Abstandskriterien zu Siedlungs- und Außenbereichen einhalten. Vor diesem
Hintergrund ist zu erwarten, dass das Vorhaben im politischen Raum und bei den
Bürgern Akzeptanz finden wird.
In
Summe werden im Windpark Jüchen 17 Windenergieanlagen (3-MW-Klasse) mit einer
Gesamtleistung von 54 MW geplant. Die Umsetzung des Projektes soll in zwei
Bauabschnitten erfolgen, was mit Setzungsmaßnahmen und Liegezeiten der
rekultivierten Bereiche zusammenhängt. Der 1. Bauabschnitt (Teilprojekt A) mit
acht Windenergieanlagen ist ab 2019 vorgesehen, der 2. Bauabschnitt
(Teilprojekt B) wird für 2023 erwartet.
Den
Flächenzugriff hat über den Braunkohletagebau die RWE Power AG, die Teil des
RWE-Konzerns ist. Durch Einbindung der RWE Power ist es RWE gelungen, die für
dieses Projekt wesentlichen Grundstücksflächen zu sichern. Um ein
entsprechendes Windprojekt in eine Umsetzung zu bringen, ist es zwingend
erforderlich, dass eine Flächennutzungsplanänderung erwirkt wird. Die Gemeinde
Jüchen hat diesen Prozess bereits angestoßen. Damit sind seitens RWE die ersten
Projektentwicklungsschritte eingeleitet, um einen Windpark in Jüchen zu
errichten.
Das
aus heutiger Sicht erwartete Gesamtinvestitionsvolumen für das Projekt beträgt
ca. 85 Mio. €. Der Windpark wird voraussichtlich 150 Gigawattstunden Strom pro
Jahr erzeugen. Es wird mit einer Einsparung von ca. 110.000 Tonnen CO2 pro Jahr
in der Region gerechnet. Für das Projekt wird eine Gesamtkapitalrendite von
mindestens 6 % erwartet. Die Einspeisevergütung wird über ein
Ausschreibungsmodell bestimmt. Aufgrund des guten Windstandortes - der
Referenzertrag liegt über 70 % - und der Größe des Windparks ist ein Zuschlag
im Ausschreibungsverfahren jedoch sehr wahrscheinlich.
Windpark
Jüchen A44n Beteiligungsgesellschaft (Vorschaltgesellschaft)
Die
NEW Re hat nunmehr die Möglichkeit, in die Projektentwicklung des Windparks
Jüchen A44n mit einzusteigen. Die Beteiligung erfolgt nicht unmittelbar an der
Projektgesellschaft, sondern über eine so genannte Vorschaltgesellschaft in der
Rechtsform einer GmbH & Co. KG, eine Kooperation mit der Gemeinde Jüchen
(siehe Anlage 1 der Sitzungsvorlage „Beteiligungsstruktur Windpark Jüchen
A44n“).
Die
Windpark Jüchen A44n Beteiligungsgesellschaft
(Vorschaltgesellschaft) wird an der Projektgesellschaft – ebenfalls eine
GmbH & Co. KG - einen Kommanditanteil in Höhe von 49 % (maximal 41,65 Mio.
€) des Kommanditkapitals (maximal 85 Mio. €) übernehmen. Der Kommanditanteil
wird zu 25 % (maximal 10,4125 Mio. €) aus Eigenkapital und zu 75 % (maximal
31,2375 Mio. €) aus Fremdkapital finanziert. Die Komplementärin in der
Rechtsform einer GmbH erhält ein Stammkapital in Höhe von 25 T€.
Die
Gemeinde Jüchen möchte nicht nur die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von
erneuerbaren Energien auf dem Gemeindegebiet schaffen, sondern durch die
Beteiligung auch aktiv einen Beitrag zur Energiewende leisten, so dass die NEW
Re der Gemeinde Jüchen eine Option bis zum 31.12.2018 einräumt, sich bis
maximal 49 % des Kommanditkapitals/Stammkapitals an der Vorschaltgesellschaft
Windpark Jüchen A44n Beteiligungs GmbH & Co. KG und der Komplementärin
Windpark Jüchen A44n Verwaltungs GmbH zu beteiligen. Die NEW Re GmbH tritt im
Optionsfall einen entsprechenden Teil ihres Anteils gegen Vergütung des
Kommanditkapital- bzw. Stammkapital-Nominalbetrages an die Gemeinde Jüchen ab.
Die
Gesellschaftsverträge der Windpark Jüchen A44n Beteiligungs GmbH & Co. KG
und der Windpark Jüchen A44n Verwaltungs GmbH werden von Rödl&Partner
derzeit erstellt. Hierdurch könnten sich z.B. noch Namensänderungen ergeben.
Innogy
Windpark Jüchen A44n GmbH & Co. KG (Projektgesellschaft)
Projektgesellschaft
des Windparks Jüchen A44n wird die Innogy Windpark Jüchen A44n GmbH & Co.
KG sein. 49 % der Anteile an der Innogy Windpark Jüchen A44n GmbH & Co. KG
wird die Windpark Jüchen A44n Beteiligungsgesellschaft (Vorschaltgesellschaft)
halten, 51 % der Anteile die RWE International S. E. Die RWE International S.
E. ist eine Tochter der RWE Downstream Beteiligungs GmbH, welche wiederum eine
100%ige Tochter der RWE AG ist. Die Innogy Windpark Jüchen A44n GmbH & Co.
KG wird mittels 100 % Eigenkapitals die Investition von bis zu 85 Mio. €
in die 17 Windenergieanlagen tätigen und den Windpark Jüchen A44n errichten und
betreiben.
Der
noch zu verhandelnde Gesellschaftsvertragsentwurf war der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt und enthält
folgende Eckpunkte:
• Die Projektgesellschaft wird in der
Rechtsform der GmbH & Co. KG mit Sitz in Jüchen errichtet.
• Komplementärin ist die Innogy
Windpark Jüchen A44n Verwaltungs GmbH.
• Kommanditisten der Innogy Windpark
Jüchen A44n GmbH & Co. KG sind zu 51 % die RWE International S. E. und zu 49
% die Windpark Jüchen A44n Beteiligungs GmbH & Co. KG.
• Insgesamt beträgt das
Kommanditkapital maximal 85 Mio. €.
• Unternehmensgegenstand ist die
Planung, die Entwicklung, die Errichtung, das Repowering, der Betrieb von
Windenergieanlagen und Windparks, insbesondere in Jüchen und Umgebung.
• Die Innogy Windpark Jüchen A44n GmbH
& Co. KG wird wie die NEW AG beim RWE vollkonsilidiert.
• Der Finanzierungsbedarf der Innogy
Windpark Jüchen A44n GmbH & Co. KG ergibt sich aus dem langfristigen
Wirtschaftsplan. Der langfristige Wirtschaftsplan wird auf einen Zeitraum 20
Jahre ab Inbetriebnahme des jeweiligen Teilprojektes berechnet.
• Zuzahlungen, die sich außerhalb des
langfristigen Wirtschaftsplanes bewegen, bedürfen der Zustimmung der
Gesellschafterversammlung. In der Bauphase bedürfen solche zusätzlichen
Zahlungen der Zustimmung aller Kommanditisten, in der Betriebsphase einer ¾
Mehrheit, bei zwei Kommanditisten ist dies de facto einstimmig.
• Ein zusätzlicher kurzfristiger
Wirtschaftsplan wird für das jeweils nächste Geschäftsjahr aufgestellt.
• Die Komplementärin, die Innogy
Windpark Jüchen A44n Verwaltungs GmbH, erhält
ihren Aufwand sowie ihre Haftung vergütet. Die Haftungsvergütung beträgt
5 % des Stammkapitals der Komplementärin.
• Das Vorschlagsrecht für den
Geschäftsführer der Innogy Windpark Jüchen A44n Verwaltungs GmbH hat RWE.
• De facto müssen die
Gesellschafterbeschlüsse nach 8.2 einstimmig erfolgen.
• Die Verfügung über Kommanditanteile
erfolgt einstimmig.
• Das Management der Innogy Windpark
Jüchen A44n GmbH & Co. KG erfolgt über Dienstleistungsverträge mit
RWE-Konzerngesellschaften (15.4) zu marktüblichen Konditionen und
Verrechnungspreisen.
Innogy
Windpark Jüchen A44n Verwaltungs GmbH (Komplementärin)
Die
Innogy Windpark Jüchen A44n Verwaltungs GmbH wird als persönlich haftende
Gesellschafterin der Innogy Windpark Jüchen A44n GmbH & Co. KG mit Sitz in
Jüchen gegründet. Ihr Stammkapital wird 25 T€ betragen. An diesem sind die
Kommanditisten der Innogy Windpark Jüchen A44n GmbH & Co. KG in ihrem Verhältnis
49 % zu 51 % beteiligt. Der Gesellschaftsvertrag lag der Sitzungsvorlage bei
(Anlage 3).
Der
entsprechende Ratsbeschluss ist der Kommunalaufsicht gem. § 115 GO anzuzeigen;
dies ist im vorliegenden Fall die Bezirksregierung Düsseldorf.