Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Kapitalerhöhung der NEW Re GmbH von 400.000 € um 9.570.322 € auf 9.970.322 € wird zugestimmt.

Die NEW AG nimmt an der Kapitalerhöhung mit mindestens 5.254.107 € und  höchstens 8.941.032 € teil.

 


Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 60,05 % an der NEW AG. Für die Stadt Heinsberg ergibt sich somit eine prozentuale mittelbare Beteiligung in Höhe von rund 0,43 % an der NEW AG. Trotz der eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG. So führen Änderungen der Stammkapitalanteile bei einer Tochter- oder Enkelgesellschaft der NEW AG letztlich auch zu Veränderungen der mittelbaren Beteiligungen der KWH-Gesellschafter. Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung (GO) und § 26 der Kreisordnung (KrO) folgt.

 

Sachverhalt:

 

Die NEW Re GmbH hat ein Stammkapital in Höhe von 400.000 €. An diesem Kapital sind die NEW AG mit 54,9 % (219.600 €), die Gemeindewerke Grefrath mit 25,1 % (100.400 €) und die GWG Grevenbroich GmbH mit 20 % (80.000 €) beteiligt.

 

Aufgabe der NEW Re GmbH im NEW-Konzern ist die Förderung des Ausbaus der Nutzung regenerativer Energien, der Bau und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien sowie damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen, soweit es sich bei diesen nicht um handwerkliche Dienstleistungen handelt.

 

Die Durchführung der bisherigen Projekte ist durch Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt 2.223.135 € finanziert worden, wobei die NEW AG insgesamt Gesellschafterdarlehen in Höhe von 1.593.844 € gestellt hat. (Stand: 31.12.2015)

 

Damit die NEW Re GmbH handlungsfähig bleibt und aus eigener Kraft unter Beteiligung aller Gesellschafter Projekte finanzieren und damit umsetzen kann, ist eine Erhöhung des Stammkapitals unter Berücksichtigung der teilweisen Rückführung der bisher gestellten Gesellschafterdarlehen notwendig. Die Ausstattung mit Stammkapital und entsprechende Einbringung in etwaige Projektgesellschaften ist ein zwingender Schritt, um die zukünftige Finanzierung der geplanten Erneuerbare-Energien-Projekte mit Fremdkapital zu gewährleisten, die Kapitalstruktur projektspezifisch zu optimieren und gegebenenfalls Eigenkapitalquoten von 20 % vorzusehen.

 

Zusätzlich zum „Windprojekt Linnich-Boslar“ und der Beteiligung der NEW Re GmbH an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG stehen in den nächsten Jahren weitere Projekte in der Region mit hohem Kapitalbedarf zur Verwirklichung an.

 

Kapitalbedarf NEW Re GmbH 2016 bis 2017:

 

           2,9 Mio. € für die Windenergieanlage Übach-Palenberg

           17,22 Mio. € Windpark Linnich-Boslar (3 Windenergieanlagen)

           3 Mio. € Beteiligung Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG

           ca. 20 Mio. € Windpark Viersen (4 Windenergieanlagen)

           ca. 21 Mio. € Windpark Wassenberg (4 Windenergieanlagen)

 

Zur Umsetzung der Projekte bis Anfang 2017 ist es notwendig, die NEW Re GmbH mit entsprechend hohem Stammkapital auszustatten. Daher soll das Stammkapital von zurzeit 400.000 € um 8.175.000 € auf 8.575.000 € erhöht werden. Die weiteren erwarteten Projekte in Viersen und Wassenberg in 2017 ff. benötigen bei Umsetzung ein zusätzliches Stammkapital von voraussichtlich 10 Mio. €. Hierzu müsste dann eine erneute Beschlussfassung zur Kapitalerhöhung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Ursprünglich war vorgesehen, dass die Gesellschafter auch bei Erhöhungen des Stammkapitals mit ihrer bisherigen Quote beteiligt werden. Da die Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien sehr kapitalintensiv sind, hat die GWG Grevenbroich GmbH bereits signalisiert, dass sie sich möglicherweise nicht vollständig an der Kapitalerhöhung beteiligen wird. Die maximale Höhe der Beteiligung der GWG Grevenbroich GmbH steht noch nicht fest. Auch die zukünftige Beteiligungshöhe der Gemeindewerke Grefrath GmbH wird erst festgelegt, wobei ein Abschmelzen bei den Gemeindewerken Grefrath GmbH erst zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht kommen würde und derzeit geprüft wird.

 

Für den Fall, dass weder die GWG Grevenbroich GmbH noch die Gemeindewerke Grefrath GmbH sich an der Kapitalerhöhung beteiligen, beabsichtigt die NEW AG, den gesamten Kapitalerhöhungsbetrag von 8.175.000 € zu zeichnen. Die Gesellschafter beabsichtigen, darüber hinaus ihre Darlehen für das Windprojekt Geilenkirchen-Tripsrath in Höhe von in Summe 1.395.322 € entsprechend als zusätzliches Kapitalerhöhungspotenzial vorzusehen. Die NEW AG hat ein Darlehen für das Windprojekt Tripsrath in Höhe von 766.032 €, die Gemeindewerke Grefrath GmbH in Höhe von insgesamt 350.226 € und die GWG Grevenbroich GmbH in Höhe von 279.064 € gewährt. Daher werden diese zwischen der NEW Re GmbH und ihren Gesellschaftern bestehenden Darlehensverträge beendet.

 

Die NEW AG wird nach Beendigung des Darlehens in Höhe von 766.032 € diesen Betrag einer zusätzlichen Kapitalerhöhung zuführen.

 

Auch die Gemeindewerke Grefrath GmbH und die GWG Grevenbroich GmbH können ihre bereits gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt 350.226 € und 279.064 € beenden und zur zusätzlichen Teilnahme an der Kapitalerhöhung nutzen. Die Beendigung der Darlehensverträge mit den Gesellschaftern ist nur möglich, wenn sich diese zumindest in der Höhe der Darlehensverpflichtung an der Kapitalerhöhung beteiligen.

 

Sofern diese Abfolge über alle Gesellschafter umgesetzt wird, wird die NEW Re GmbH mit annähernd 10 Mio. € Kapital zur Umsetzung der nächsten Projekte ausgestattet.

 

Der entsprechende Ratsbeschluss ist der Kommunalaufsicht gemäß § 115 GO anzuzeigen; dies ist im vorliegenden Fall die Bezirksregierung Düsseldorf.