Sitzung: 02.11.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 20/00328
Beschluss:
Der
Verschmelzung der NEW Schwalm-Nette Netz GmbH auf die NEW Netz GmbH wird
zugestimmt.
Durch
die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell
zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg,
kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten
aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist
zu 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum
hält 60,05 % an der NEW AG. Für die Stadt Heinsberg ergibt sich somit eine
prozentuale mittelbare Beteiligung in Höhe von rund 0,43 % an der NEW AG. Trotz
der eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich
hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Änderung von
Beteiligungsverhältnissen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG. So
führen Änderungen der Stammkapitalanteile bei einer Tochter- oder
Enkelgesellschaft der NEW AG letztlich auch zu Veränderungen der mittelbaren
Beteiligungen der KWH-Gesellschafter.
Nach
den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse
der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung (GO) und § 26
der Kreisordnung (KrO) folgt.
Sachverhalt:
Die
NEW Schwalm-Nette Netz GmbH ist eine 100%ige Tochter der NEW Netz GmbH und hat
ein Stammkapital von 25.000 €. Gegründet wurde sie Ende 2009 mit dem Ziel für
die Gasversorgungsnetze in Schwalmtal und Brüggen, die sich im Eigentum der
Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG befanden, Netzentgelte im sog.
vereinfachten Verfahren vor der Landesregulierungs-behörde zu beantragen und
bewilligt zu bekommen. Mittlerweile überwiegt der administrative Aufwand des
kleinen Netzbetreibers NEW Schwalm-Nette Netz GmbH die mit dem vereinfachten
Verfahren generierten Vorteile, so dass zur Verschlankung der NEW-Gruppe die
NEW Schwalm-Nette Netz GmbH rückwirkend zum 01.01.2017 auf die NEW Netz GmbH
übergehen soll.
Die
Beurkundung wird voraussichtlich Anfang 2017 erfolgen.
Der
entsprechende Ratsbeschluss ist der Kommunalaufsicht gemäß § 115 GO anzuzeigen;
dies ist im vorliegenden Fall die Bezirksregierung Düsseldorf.