Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verschmelzung der NEW Schwalm-Nette Netz GmbH auf die NEW Netz GmbH wird zugestimmt.

 


Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 60,05 % an der NEW AG. Für die Stadt Heinsberg ergibt sich somit eine prozentuale mittelbare Beteiligung in Höhe von rund 0,43 % an der NEW AG. Trotz der eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG. So führen Änderungen der Stammkapitalanteile bei einer Tochter- oder Enkelgesellschaft der NEW AG letztlich auch zu Veränderungen der mittelbaren Beteiligungen der KWH-Gesellschafter.

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung (GO) und § 26 der Kreisordnung (KrO) folgt.

 

 

Sachverhalt:

 

Die NEW Schwalm-Nette Netz GmbH ist eine 100%ige Tochter der NEW Netz GmbH und hat ein Stammkapital von 25.000 €. Gegründet wurde sie Ende 2009 mit dem Ziel für die Gasversorgungsnetze in Schwalmtal und Brüggen, die sich im Eigentum der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG befanden, Netzentgelte im sog. vereinfachten Verfahren vor der Landesregulierungs-behörde zu beantragen und bewilligt zu bekommen. Mittlerweile überwiegt der administrative Aufwand des kleinen Netzbetreibers NEW Schwalm-Nette Netz GmbH die mit dem vereinfachten Verfahren generierten Vorteile, so dass zur Verschlankung der NEW-Gruppe die NEW Schwalm-Nette Netz GmbH rückwirkend zum 01.01.2017 auf die NEW Netz GmbH übergehen soll.

 

Die Beurkundung wird voraussichtlich Anfang 2017 erfolgen.

 

Der entsprechende Ratsbeschluss ist der Kommunalaufsicht gemäß § 115 GO anzuzeigen; dies ist im vorliegenden Fall die Bezirksregierung Düsseldorf.