Sitzung: 02.11.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 20/00345
Beschluss:
Es
wird beschlossen, beim Abrechnungsobjekt 06030101, Konto 5332, überplanmäßige
Mittel in Höhe von insgesamt 1.200.000 € bereitzustellen.
Mit
der Änderung des SGB VIII zum 01.11.2015 sind der Stadt Heinsberg insgesamt 18
UMA zugewiesen worden. Durch die standardisiert vorgegebene Unterbringung
einschl. Betreuung und Integrationsmaßnahmen entstehen monatliche Kosten pro
UMA von ca. 5.250 €, jährlich demzufolge
insgesamt 1.134.000 €. Seitens des Landes besteht im Wege einer
Einzelfallprüfung Kostenerstattungspflicht gem. § 89d SGB VIII. Unmittelbar
nach Zuweisung wurden entsprechende fallbezogene Anträge gestellt. Eine
Bescheidung ist bisher jedoch nicht erfolgt, es wurde lediglich jeweils der Antragseingang
schriftlich bestätigt.
Wegen
der unerwarteten und plötzlichen Änderung des SGB VIII zum 01.11.2015
(Ursprüngliche Ankündigung zum 01.04.2016)
wurden die Kosten für die UMA- Unterbringung bei den Planungen für das
Haushaltsjahr 2016 nicht berücksichtigt. Vielmehr sollten diese zusätzlichen
Kosten durch die zu erwartenden Mehreinnahmen einer zeitnahen Kostenerstattung
gedeckt werden.
Da
eine zeitnahe Erstattung aus den genannten Gründen nicht zu erwarten ist,
besteht alleine aufgrund dieses Sachverhalts ein überplanmäßiger Bedarf von ca.
1.134.000 €.
Darüber
hinaus besteht die Verpflichtung zur Erfüllung der Aufnahmequote weitere 7 UMA
aufzunehmen. Die Zuweisung von 4 UMA wird im Oktober diesen Jahres erwartet, so
dass voraussichtlich ein weiterer überplanmäßiger Bedarf von ca. 63.000 €
entsteht, der nicht durch eine zeitnahe Kostenerstattung gedeckt ist.