Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird beschlossen, beim Abrechnungsobjekt 06030101, Konto 5332, überplanmäßige Mittel in Höhe von insgesamt 1.200.000 € bereitzustellen. 

 


Mit der Änderung des SGB VIII zum 01.11.2015 sind der Stadt Heinsberg insgesamt 18 UMA zugewiesen worden. Durch die standardisiert vorgegebene Unterbringung einschl. Betreuung und Integrationsmaßnahmen entstehen monatliche Kosten pro UMA von ca. 5.250 €, jährlich demzufolge  insgesamt 1.134.000 €. Seitens des Landes besteht im Wege einer Einzelfallprüfung Kostenerstattungspflicht gem. § 89d SGB VIII. Unmittelbar nach Zuweisung wurden entsprechende fallbezogene Anträge gestellt. Eine Bescheidung ist bisher jedoch nicht erfolgt, es wurde  lediglich jeweils der Antragseingang schriftlich bestätigt.

 

Wegen der unerwarteten und plötzlichen Änderung des SGB VIII zum 01.11.2015 (Ursprüngliche Ankündigung zum 01.04.2016)   wurden die Kosten für die UMA- Unterbringung bei den Planungen für das Haushaltsjahr 2016 nicht berücksichtigt. Vielmehr sollten diese zusätzlichen Kosten durch die zu erwartenden Mehreinnahmen einer zeitnahen Kostenerstattung gedeckt werden.

 

Da eine zeitnahe Erstattung aus den genannten Gründen nicht zu erwarten ist, besteht alleine aufgrund dieses Sachverhalts ein überplanmäßiger Bedarf von ca. 1.134.000 €.

 

Darüber hinaus besteht die Verpflichtung zur Erfüllung der Aufnahmequote weitere 7 UMA aufzunehmen. Die Zuweisung von 4 UMA wird im Oktober diesen Jahres erwartet, so dass voraussichtlich ein weiterer überplanmäßiger Bedarf von ca. 63.000 € entsteht, der nicht durch eine zeitnahe Kostenerstattung gedeckt ist.