Sitzung: 02.11.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 60/00341
Beschluss:
a)
Den Stellungnahmen und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle
zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
b)
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Heinsberg - Kempener
Straße/Unterbrucher Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird
nebst Begründung vom 07. September 2016 als Satzung gemäß § 10 BauGB
beschlossen.
Der
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
4. Juli 2016 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 18 „Heinsberg - Kempener Straße/Unterbrucher Straße“ im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Offenlage zum Entwurf des
Bauleitplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18
„Heinsberg - Kempener Straße/Unterbrucher Straße“ hat in der Zeit vom 19. Juli
bis zum 31. August 2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Die
im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und
Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt („Abwägungstabelle“).
Die
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Heinsberg - Kempener
Straße/Unterbrucher Straße“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB
beschlossen werden.