Sitzung: 21.11.2016 Bau- und Energieausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 60/00364
Beschluss:
Die
dritte Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird
beschlossen.
Die
Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).
Die Straßenverzeichnisse zur
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (Anlagen 1 und 2) sind wiederkehrend auf
Aktualität zu prüfen und zu ergänzen.
In die Anlage 1 des
Straßenreinigungsverzeichnises zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 15.12.2009 ist die „Vitsstraße“
aufzunehmen.
Aufgrund der Erschließung der
Baugebiete im Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 20 „Kirchhoven - An der
Stapper Straße“ und in den Bebauungsplangebieten Nr. 71 „Heinsberg - Wohnen
Plus“, Nr. 72 „Heinsberg - Linderner Straße/Am Wasserwerk“, Nr. 75 „Oberbruch -
Ruraue“, Nr. 76 „Unterbruch - Girmen“ und Nr. 78 „Randerath - Am Sandberg“ sind
die Straßen „Jupp-Schmitz-Straße“, „August-Lentz-Weg“, „Heinrich-Koulen-Weg“,
„Propst-Krüppel-Straße“, „Wilhelm-Steckel-Weg“,
„Am Brunnenwäldchen“, „Ruraue“, „Rurbenden“, „Rurblick“, „Rurufer“,
„Girmeskamp“ und „Alter Sportplatz“ in die Anlage 2 des
Reinigungsverzeichnisses aufzunehmen.
Darüber hinaus werden redaktionelle
Änderungen an beiden Straßenverzeichnissen für eine eindeutigere Zuordnung der
Reinigungsabschnitte vorgenommen.
Aufgrund aktueller Rechtsprechung
(Mitteilung vom Städte- und Gemeindebund NRW vom 07.09.2015) wird § 6 Abs. 2
Satz 2 („Wird ein Grundstück über eine unselbstständige öffentliche Stichstraße
oder einen unselbstständigen öffentlichen Stichweg erschlossen, ist nur die an
den Hauptzug angrenzende bzw. dem Hauptzug zugewandte Seite zugrunde zu
legen“.) ersatzlos gestrichen.