Sitzung: 21.11.2016 Bau- und Energieausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2016/Amt 60/00366
Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren
und Kanalanschlussbeiträgen wird beschlossen. Die Gebührenkalkulation wird
geprüft und gebilligt.
Die Satzung und die Gebührenkalkulation sind
Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten
des neuen Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) am
16.07.2016 hat der Städte- und
Gemeindebund Nordrhein-Westfalen eine neue Mustersatzung über die Erhebung von Abwassergebühren und
Kanalanschlussbeiträgen herausgegeben, die als Grundlage für den der Einladung
zu dieser Sitzung beigefügten Satzungsentwurf dient.
Der Rat der Stadt Heinsberg hat in
seiner Sitzung am 30. September 2015 die Agenda 2025 beschlossen. Ausfluss
dieses Beschlusses ist unter anderem die Anpassung des Abschreibungsmodus des
städtischen Kanalsystems. Gegenwärtig wird auf Basis des Anschaffungswertes
abgeschrieben. Zukünftig soll die Abschreibung nach kalkuliertem
Wiederbeschaffungszeitwert erfolgen. Durch diese Umstellung wird sich die
Abschreibungssumme für das Kanalsystem deutlich erhöhen.
Hierdurch wird neben den inhaltlichen
Anpassungen an das neue LWG eine Erhöhung der derzeitigen Gebührensätze für die
Beseitigung von Schmutz- und Regenwasser
erforderlich. Die aktuelle Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,31 €/m³ wird auf
2,75 €/m³ angehoben und die Regenwassergebühr von 0,44 €/m² befestigter Fläche
auf 0,64 €/m² erhöht. Die vorhandenen Vergünstigungstatbestände über eine
Gebührenreduzierung für das Regenwasser in Höhe von 50% bleiben unberührt.
Die Einzelheiten sind der beigefügten
Gebührenkalkulation zu entnehmen.
Nach den einleitenden Ausführungen
durch den Vorsitzenden wurden die ausstehenden Fragen durch die Verwaltung
beantwortet. Im Anschluss erfolgte die Abstimmung.