Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den vorliegenden Haushaltsansätzen zu und empfiehlt dem Rat der Stadt Heinsberg, die Haushaltsansätze für den Bereich der Jugendhilfe zu beschließen. Die Aufstellung der Haushaltsansätze ist Bestandteil der Niederschrift.

 


Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Heinsberg obliegt dem Jugendhilfeausschuss die Vorberatung des Haushaltes für den Bereich der Jugendhilfe.

 

Die Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2017 waren der Einladung beigefügt.

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erteilte der Vorsitzende dem Leiter des Jugendamtes, Herrn Kleinjans, das Wort.

 

Herr Kleinjans stellte die Aufwandsentwicklung der letzten zehn Jahre dar und wies darauf hin, dass sich die Gesamtaufwendungen im Bereich der Jugendhilfe

seit 2007 fast verdoppelt haben.

Anschließend erläuterte er die der Einladung beigefügten Haushaltsansätze der Jugendhilfe für das Jahr 2017.

 

Nach kurzer Erörterung erging folgender Beschluss: