Sitzung: 07.12.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 51/00377
Beschluss:
Der
Kindertagesstätten-Bedarfsplan der Stadt Heinsberg für den Planungszeitraum
2016/2017 bis 2020/2021 wird beschlossen. Er ist in der vorgelegten Fassung
Bestandteil der Niederschrift.
§
80 Achtes Buch Sozialgesetzbuch -SGB VIII- verpflichtet die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe, eine Jugendhilfeplanung zu erstellen. Maßgeblich für
die Planung im Bereich der Kindertagesstätten ist das Kinderbildungsgesetz
-KiBiz- in Verbindung mit dem Kinderförderungsgesetz -KiföG-.
Die
Bedarfe werden entsprechend den Regelungen im KiBiz und KiföG auf der Grundlage
des Buchungsverhaltens der Erziehungsberechtigten in Zusammenarbeit mit den
Trägern der Einrichtungen ermittelt und entsprechende Gruppenformen gebildet.
Herr
Kleinjans erläuterte den der Einladung beigefügten Kindertagesstätten-Bedarfsplan
anhand der Gesamtübersicht.
Ohne
Wortmeldungen wurde folgender Beschluss gefasst: