Sitzung: 07.12.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 51/00378
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt der mit der Einladung übersandten
öffentlich-rechtlichen Anschlussvereinbarung zwischen den fünf Jugendämtern im
Kreis Heinsberg und dem Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg in der geänderten
Fassung zu. Sie ist Bestandteil der Niederschrift.
Entsprechend
dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses in seiner Sitzung am 10.12.2013 haben
die fünf Jugendämter im Kreisgebiet Heinsberg und das Kreisgesundheitsamt eine
Kooperationsvereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen
Familienhebammendienstes beschlossen. Der Familienhebammendienst wurde beim
Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg eingerichtet. Aus der Bundesinitiative
Netzwerk “Frühe Hilfen” wurde das Projekt ursprünglich bis zum 31.12.2015 mit
einem jährlichen Betrag von 21.057,00 € bezuschusst. Der Eigenanteil der Stadt
Heinsberg betrug 20 % der Fördersumme (4.211,40 €/jährlich).
Die
Kooperationsvereinbarung wurde entsprechend dem Förderzeitraum auf den
31.12.2015 befristet.
Da
sich der Familienhebammendienst im Rahmen der “Frühen Hilfen” bewährt hat und
der Bund die weitere Förderung in der bisherigen Form unbefristet zugesichert
hat, beabsichtigen die fünf Jugendämter im Kreis Heinsberg und das
Kreisgesundheitsamt, die Kooperationsvereinbarung bis auf Weiteres zu
verlängern.
Den
Anwesenden wurde zu dem mit der Einladung übersandten Vereinbarungsentwurf eine
Vereinbarungsänderung als Tischvorlage ausgehändigt, die § 8 der Vereinbarung
neu fasst. Herr Kleinjans erläuterte kurz den Grund für die Abänderung.
Der
Vorsitzende verliest den Tagesordnungspunkt. Da keine Wortmeldungen erfolgten,
fasste der Ausschuss folgenden Beschluss: