Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der mit der Einladung übersandten öffentlich-rechtlichen Anschlussvereinbarung zwischen den fünf Jugendämtern im Kreis Heinsberg und dem Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg in der geänderten Fassung zu. Sie ist Bestandteil der Niederschrift.

 


Entsprechend dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses in seiner Sitzung am 10.12.2013 haben die fünf Jugendämter im Kreisgebiet Heinsberg und das Kreisgesundheitsamt eine Kooperationsvereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen Familienhebammendienstes beschlossen. Der Familienhebammendienst wurde beim Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg eingerichtet. Aus der Bundesinitiative Netzwerk “Frühe Hilfen” wurde das Projekt ursprünglich bis zum 31.12.2015 mit einem jährlichen Betrag von 21.057,00 € bezuschusst. Der Eigenanteil der Stadt Heinsberg betrug 20 % der Fördersumme (4.211,40 €/jährlich).

 

Die Kooperationsvereinbarung wurde entsprechend dem Förderzeitraum auf den 31.12.2015 befristet.

 

Da sich der Familienhebammendienst im Rahmen der “Frühen Hilfen” bewährt hat und der Bund die weitere Förderung in der bisherigen Form unbefristet zugesichert hat, beabsichtigen die fünf Jugendämter im Kreis Heinsberg und das Kreisgesundheitsamt, die Kooperationsvereinbarung bis auf Weiteres zu verlängern.

 

Den Anwesenden wurde zu dem mit der Einladung übersandten Vereinbarungsentwurf eine Vereinbarungsänderung als Tischvorlage ausgehändigt, die § 8 der Vereinbarung neu fasst. Herr Kleinjans erläuterte kurz den Grund für die Abänderung.

 

Der Vorsitzende verliest den Tagesordnungspunkt. Da keine Wortmeldungen erfolgten, fasste der Ausschuss folgenden Beschluss: