Nach § 4 Abs. 2  Kinderbildungsgesetz –Kibiz- besteht für Tagespflegepersonen  die Möglichkeit, sich zu einem Verbund zusammenzuschließen (Großtagespflegestelle).

Zur Deckung des stetig steigenden Bedarfs an U 3 Plätzen und zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ist es beabsichtigt, geeigneten Tagespflegepersonen zwecks Einrichtung einer derartigen Tagespflegestelle das Vereinsheim in Heinsberg-Laffeld zur Verfügung zu stellen, ohne dass die Nutzung durch die ortsansässigen Vereine beeinträchtigt wird.

 

Herr Kleinjans informierte den Ausschuss über Rechtsnatur, Gestaltungsmöglichkeiten und Finanzierung einer „Großtagespflegestelle”.

Er stellte abschließend ausdrücklich fest, dass eine konkrete Planung im Hinblick auf Standort, Konzept, usw. erst dann erfolgen kann, wenn sich geeignete Tagespflegepersonen bereit erklären, sich als selbständig tätige Tagespflegepersonen zu einem Verbund zusammenzuschließen und eine Großtagespflegestelle an dem zur Verfügung gestellten Standort zu betreiben.