Sitzung: 07.12.2016 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 2016/Amt 51/00405
Nach
§ 4 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz –Kibiz-
besteht für Tagespflegepersonen die
Möglichkeit, sich zu einem Verbund zusammenzuschließen (Großtagespflegestelle).
Zur
Deckung des stetig steigenden Bedarfs an U 3 Plätzen und zur Erfüllung des
Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ist es beabsichtigt, geeigneten
Tagespflegepersonen zwecks Einrichtung einer derartigen Tagespflegestelle das
Vereinsheim in Heinsberg-Laffeld zur Verfügung zu stellen, ohne dass die
Nutzung durch die ortsansässigen Vereine beeinträchtigt wird.
Herr
Kleinjans informierte den Ausschuss über Rechtsnatur, Gestaltungsmöglichkeiten
und Finanzierung einer „Großtagespflegestelle”.
Er
stellte abschließend ausdrücklich fest, dass eine konkrete Planung im Hinblick
auf Standort, Konzept, usw. erst dann erfolgen kann, wenn sich geeignete
Tagespflegepersonen bereit erklären, sich als selbständig tätige
Tagespflegepersonen zu einem Verbund zusammenzuschließen und eine
Großtagespflegestelle an dem zur Verfügung gestellten Standort zu betreiben.