Sitzung: 11.01.2017 Rat
Bürgermeister Dieder informierte zunächst über den Verfahrensstand zur
Umsetzung des papierlosen Sitzungsdienstes. Sobald die für Februar angekündigte
Lieferung der Hardware erfolgt sei, werde die Verwaltung entsprechende
Schulungstermine anbieten.
Weiter teilte Bürgermeister Dieder dem Rat mit, dass die Landesregierung
durch Kabinettsbeschluss vom 13. Dezember 2016 die amtliche Listenauslegung und
die parallele Durchführung einer freien Unterschriftensammlung für das
Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung,
G9 jetzt!“ zugelassen habe. Die Zulassungsentscheidung sei zwischenzeitlich im
Ministerialblatt NRW bekanntgemacht worden. Die Kommunen seien nun mit der
Umsetzung beauftragt. Die Eintragungslisten würden über 18 Wochen im Zeitraum
vom 2. Februar bis 7. Juni 2017 ausliegen. Ebenso werde es vier
Sonntagsauslegezeiten geben.
Sodann verwies Bürgermeister Dieder auf Neuregelungen im Bereich des
kommunales Ehrenamtes, welche durch Gesetz zur Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung sowie der Zweiten Verordnung zur Änderung der
Entschädigungsverordnung in Kraft getreten seien. Neben geänderten Regelungen
hinsichtlich Fraktionsstärke und -zuwendung und erhöhten
Aufwandsentschädigungen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, sei nunmehr
neu eine Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende mit Ausnahme des
Wahlprüfungsausschusses vorgesehen. Ein Ausschluss weiterer Ausschüsse von der
Entschädigungsregelung für den Ausschussvorsitz sei durch die Hauptsatzung
möglich. Er bat die Fraktionen, sich bezüglich der Entschädigung von
Ausschussvorsitzenden Gedanken zu machen und der Verwaltung einen
Regelungsvorschlag zu unterbreiten. Den Fraktionsvorsitzenden werde mit der
Sitzungsniederschrift ein Abdruck der aktuellen Entschädigungsverordnung
übersandt werden.
Schließlich berichtete Bürgermeister Dieder über anhängige
Gerichtsverfahren betreffend die Schließungen der Schul(-neben)standorte Karken
und Unterbruch. U. a. verlas er auszugsweise die Begründung eines
zwischenzeitlich ergangenen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes Münster
zur gerichtlich bestätigten rechtmäßigen Schließung des Schulstandortes
Unterbruch. Die Ausführungen des Bürgermeisters sind der Niederschrift als
Anlage beigefügt.