Bürgermeister Dieder informierte zunächst über den Verfahrensstand zur Umsetzung des papierlosen Sitzungsdienstes. Sobald die für Februar angekündigte Lieferung der Hardware erfolgt sei, werde die Verwaltung entsprechende Schulungstermine anbieten.

 

Weiter teilte Bürgermeister Dieder dem Rat mit, dass die Landesregierung durch Kabinettsbeschluss vom 13. Dezember 2016 die amtliche Listenauslegung und die parallele Durchführung einer freien Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“ zugelassen habe. Die Zulassungsentscheidung sei zwischenzeitlich im Ministerialblatt NRW bekanntgemacht worden. Die Kommunen seien nun mit der Umsetzung beauftragt. Die Eintragungslisten würden über 18 Wochen im Zeitraum vom 2. Februar bis 7. Juni 2017 ausliegen. Ebenso werde es vier Sonntagsauslegezeiten geben.

 

Sodann verwies Bürgermeister Dieder auf Neuregelungen im Bereich des kommunales Ehrenamtes, welche durch Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sowie der Zweiten Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung in Kraft getreten seien. Neben geänderten Regelungen hinsichtlich Fraktionsstärke und -zuwendung und erhöhten Aufwandsentschädigungen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, sei nunmehr neu eine Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses vorgesehen. Ein Ausschluss weiterer Ausschüsse von der Entschädigungsregelung für den Ausschussvorsitz sei durch die Hauptsatzung möglich. Er bat die Fraktionen, sich bezüglich der Entschädigung von Ausschussvorsitzenden Gedanken zu machen und der Verwaltung einen Regelungsvorschlag zu unterbreiten. Den Fraktionsvorsitzenden werde mit der Sitzungsniederschrift ein Abdruck der aktuellen Entschädigungsverordnung übersandt werden.

 

Schließlich berichtete Bürgermeister Dieder über anhängige Gerichtsverfahren betreffend die Schließungen der Schul(-neben)standorte Karken und Unterbruch. U. a. verlas er auszugsweise die Begründung eines zwischenzeitlich ergangenen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes Münster zur gerichtlich bestätigten rechtmäßigen Schließung des Schulstandortes Unterbruch. Die Ausführungen des Bürgermeisters sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.