Beschluss:

Es wird beschlossen, die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Industriefestes 2017 in der vorliegenden Fassung zu erlassen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


Die „Interessengemeinschaft Heinsberger Industriegebiet“ hat beantragt, aus Anlass des am Samstag, dem 11.03.2017 und Sonntag, dem 12.03.2017, stattfindenden Industriefestes allen Verkaufsstellen im Industrie- und Gewerbegebiet Heinsberg am 12.03.2017 die Möglichkeit zu geben, die Ladengeschäfte von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu Verkaufszwecken geöffnet zu halten.

 

Nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten NRW ist hierfür der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich.

 

Das Industriefest Heinsberg ist eine traditionelle Veranstaltung, die in 2017 zum 22. Mal durchgeführt wird und jedes Jahr durch ca. 20.000 Besucher frequentiert wird. Die Veranstaltung hat den Charakter eines Straßenfestes, zu dem neben den örtlichen Händlern, die ihre Produkte ausstellen, Schausteller und Jahrmarkt-Händler aus allen Teilen des Landes kommen. Die Festmeile erstreckt sich von der Industriestraße in Richtung Osten bis zur Ferdinand-Porsche-Straße und wird westlich ausgeweitet über die Siemensstraße und Borsigstraße bis zur Humboldtstraße. Eine große Streetfoodmeile (sog. „Food-Trucks“) sowie ein großer Floh- und Trödelmarkt, neben weiteren Fahrgeschäften und vielen Händlern, werden in diesem Jahr u.a. die Themen bilden.