Sitzung: 11.01.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 32/00415
Beschluss:
Es
wird beschlossen, die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus Anlass des Industriefestes 2017 in der vorliegenden Fassung
zu erlassen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).
Die
„Interessengemeinschaft Heinsberger Industriegebiet“ hat beantragt, aus Anlass
des am Samstag, dem 11.03.2017 und Sonntag, dem 12.03.2017, stattfindenden
Industriefestes allen Verkaufsstellen im Industrie- und Gewerbegebiet Heinsberg
am 12.03.2017 die Möglichkeit zu geben, die Ladengeschäfte von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr zu Verkaufszwecken geöffnet zu halten.
Nach
§ 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten NRW ist hierfür der
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich.
Das
Industriefest Heinsberg ist eine traditionelle Veranstaltung, die in 2017 zum
22. Mal durchgeführt wird und jedes Jahr durch ca. 20.000 Besucher
frequentiert wird. Die Veranstaltung hat den Charakter eines Straßenfestes, zu
dem neben den örtlichen Händlern, die ihre Produkte ausstellen, Schausteller
und Jahrmarkt-Händler aus allen Teilen des Landes kommen. Die Festmeile
erstreckt sich von der Industriestraße in Richtung Osten bis zur
Ferdinand-Porsche-Straße und wird westlich ausgeweitet über die Siemensstraße
und Borsigstraße bis zur Humboldtstraße. Eine große Streetfoodmeile (sog.
„Food-Trucks“) sowie ein großer Floh- und Trödelmarkt, neben weiteren
Fahrgeschäften und vielen Händlern, werden in diesem Jahr u.a. die Themen
bilden.