Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 8

Beschluss:

Die Annahme der vorstehenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird dem Rat empfohlen.

 


Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

 

1.      des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Auf­wen­dungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen des Haus­haltsjahres, der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investi­tionsförderungsmaßnahmen, der vorgesehenen Verpflichtungser-mächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investi­tionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,

 

2.      der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage

 

3.   des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

4.      der Steuersätze (nachrichtliche Angabe gemäß der Satzung über die Fest­setzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Heinsberg).

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe in der Zeit vom 12.01.2017 bis 08.03.2017 öffentlich aus.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen ist in der Sitzung des Rates der Stadt Heinsberg am 11.01.2017 allen Stadtverordneten zugeleitet worden.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 hat folgenden Wortlaut:

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Heinsberg

für das Haushaltsjahr 2017

 

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Heinsberg mit Beschluss vom __________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                      98.862.824 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                              104.397.686 EUR

 

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

laufenden Verwaltungstätigkeit auf                                                    91.809.746 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

laufenden Verwaltungstätigkeit auf                                                    96.931.550 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf                                                                                              4.730.300 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf                                                                                              6.347.000 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf                                                                          3.247.300 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf                                                                          3.339.191 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.616.700 EUR festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2.990.000 EUR festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 5.534.862 EUR festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch ge­nommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

      (Grundsteuer A) auf                                                                                      320 v.H.

1.2 für die Grundstücke

      (Grundsteuer B) auf                                                                                      500 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer auf                                                                                                     431 v.H.

 

 

 

 

Die Erläuterungen des Bürgermeisters zur Haushaltssatzung sind der Nieder­schrift als Anlage beigefügt.