Sitzung: 15.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 8
Vorlage: 2017/Amt 20/00424
Beschluss:
Die Annahme der
vorstehenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird dem Rat
empfohlen.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
1. des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge
und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres,
der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,
der vorgesehenen Verpflichtungser-mächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,
2. der
Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage
3.
des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung
4. der Steuersätze (nachrichtliche Angabe gemäß der Satzung über
die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der
Stadt Heinsberg).
Der Entwurf der
Haushaltssatzung liegt nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe in der Zeit vom
12.01.2017 bis 08.03.2017 öffentlich aus.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen ist in der Sitzung
des Rates der Stadt Heinsberg am 11.01.2017 allen Stadtverordneten zugeleitet
worden.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2017 hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung
der Stadt Heinsberg
für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Heinsberg mit Beschluss vom __________ folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 98.862.824 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 104.397.686 EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit auf 91.809.746 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit auf 96.931.550 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 4.730.300 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 6.347.000 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 3.247.300 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der
Finanzierungstätigkeit auf 3.339.191 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.616.700 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2.990.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 5.534.862 EUR festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 320 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 500 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 431 v.H.
Die Erläuterungen des Bürgermeisters zur Haushaltssatzung sind der
Niederschrift als Anlage beigefügt.