Sitzung: 15.02.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 26
Vorlage: 2017/Amt 10/00430
Zur Abstimmung
gestellter Beschlussvorschlag:
Der Beschluss des Schul- und Kulturausschusses in der Ausschusssitzung vom 12. Januar 2017 zum Tagesordnungspunkt Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen der städtischen Grundschulen im Schuljahr 2017/2018 wird aufgehoben.“
Der Antrag der SPD-Fraktion vom 23.1.2017 lautet:
Der Rat der Stadt Heinsberg soll folgendes beschließen:
„Der Beschluss des Schul- und Kulturausschusses in der Ausschusssitzung
vom 12. Januar 2017 zum Tagesordnungspunkt Festlegung der zu bildenden
Eingangsklassen der städtischen Grundschulen im Schuljahr 2017/2018 wird
aufgehoben.“
Begründung:
In der v. b. Ausschusssitzung wurde vom Schul- und Kulturausschuss
folgender Beschluss zu TOP 1 „Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen der
städtischen Grundschulen im Schuljahr 2017/2018“ beschlossen:
(Zitat) „Es wird beschlossen, im Schuljahr 2017/2018 15 Eingangsklassen
zu bilden und entsprechend dem Vorschlag wie folgt zu verteilen:
Schule Eingangsklasse(n)
GGS Heinsberg 4
GSV Grebben-Schafhausen 2
KGS Oberbruch 2
KGS Dremmen 2
GGS Randerath-Porselen 1
KGS Straeten 2
KGS Kirchhoven-Lieck 1
GSV Karken-Kempen, Standort Karken 1
Der Erhöhung der Klassenstärke in den Eingangsklassen der GL-Schulen im
Schuljahr 2017/2018 von 23 auf 25 wird zugestimmt“ (Zitatende)
Bereits im Vorfeld der Schul- und Kulturausschusssitzung war der
Verwaltung kundgetan worden, dass die Vertreter der SPD-Fraktion den Standpunkt
vertraten, dass der vom Rat der Stadt Heinsberg in der Ratssitzung vom
4. September 2013 gefasste Beschluss, für die Grundschulen mit einem
hohen Migrantenanteil oder Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die
Klassengrößen der Eingangsklassen möglichst auf 23 Schülerinnen und Schüler zu
begrenzen, in der Schul- und Kulturausschusssitzung nicht abgeändert werden
darf.
Nach unserer Auffassung durfte der Ratsbeschluss auch nur vom Rat und
nicht von einem Ausschuss wieder abgeändert werden. Wir haben – wie im Schul-
und Kulturausschuss angekündigt – rechtlichen Rat eingeholt. Unsere Auffassung
wurde hierbei bestätigt. Der Beschluss des Schul- und Kulturausschusses ist demnach
aufzuheben. Bei der Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen der städtischen
Grundschulen im Schuljahr 2017/2018 ist somit von einer maximalen Klassengröße
bei GL-Schulen von höchsten 23 Schülerinnen und Schülern auszugehen.
Stadtverordneter Herberg erläuterte den Antrag der SPD-Fraktion und die
Beweggründe. Nach Stellungnahme der einzelnen Fraktionen erfolgte die
Abstimmung.