Sitzung: 15.02.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 8
Vorlage: 2017/Amt 10/00437
Beschluss:
Der Rat der Stadt Heinsberg möge entscheiden, dass die zurzeit gültige
Satzung zum Bürgerentscheid dahingehend geändert wird, dass bei künftigen
Bürgerentscheiden die Abstimmung ausschließlich im Wege der Briefwahl erfolgt.
(s. § 1 (2) Satzungsentwurf Beschlussvorlage Ratssitzung vom 13.01.2016)
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 22.01.2017 lautet:
“Der Rat der Stadt Heinsberg möge entscheiden, dass die zurzeit gültige
Satzung zum Bürgerentscheid dahingehend geändert wird, dass bei künftigen
Bürgerentscheiden die Abstimmung ausschließlich im Wege der Briefwahl
erfolgt.”
(s. § 1 (2) Satzungsentwurf Beschlussvorlage Ratssitzung vom 13.01.2016)
Begründung:
Im vorigen Jahr wurden in unserer Stadt zwei Bürgerentscheide
durchgeführt. Einmal ging es um die Schließung von Grundschulstandorten, das
andere Mal um den Weiterbetrieb des Freibades Oberbruch durch die Stadtwerke
Heinsberg GmbH. – Beide Maßnahmen wurden in den Fraktionen und in den
Ausschüssen ausführlich und langwierig diskutiert und erörtert. Auch im Rat
fanden intensive Debatten zu diesen Maßnahmen statt. – Nachdem die
Entscheidungen gefallen waren, leiteten Interessengruppen Bürgerbegehren ein,
die zu den beiden Bürgerentscheiden führten. – Alle politischen Parteien waren
sich bei dem Erlass der Satzung über das Abstimmungsverfahren einig, dass man
das weitreichendste Abstimmungsverfahren einrichten sollte, um dem Verdacht
oder Vorwurf zu begegnen, der Rat wolle das demokratische Mitbestimmungsrecht
in irgendeiner Weise einschränken. Deshalb wurden die Bürgerentscheide mit dem
gleichen Aufwand durchgeführt wie eine Kommunalwahl. In 29 Abstimmungslokalen
hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen ganzen Tag lang ihre
Stimme abzugeben. Für jedes Abstimmungslokal wurde ein Abstimmungsvorstand
mit entsprechenden Beisitzerinnen und Beisitzern eingerichtet. Insgesamt waren
jeweils rund 280 Personen im Einsatz. – Daneben stand den Bürgerinnen und
Bürgern die Möglichkeit der Briefabstimmung offen.
In beiden Fällen fiel die Abstimmungsbeteiligung sehr gering aus. Beim
ersten Bürgerentscheid nahmen 25 % der Abstimmungsberechtigten ihr Abstimmungsrecht
in Anspruch; beim zweiten Mal waren es nur knapp 16 %.
Angesichts einer solch geringen Abstimmungsbeteiligung erscheint der
CDU-Fraktion der immense Aufwand einer Urnenabstimmung, die zusätzlich zur
Briefabstimmung durchgeführt wird, für die Zukunft nicht mehr angemessen und
verantwortbar. Die alleinige Briefabstimmung steht in absolutem Einklang mit
der Gemeindeordnung unseres Landes und entspricht einer der beiden Mustersatzungen
des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Stimmscheine können im Rahmen eines Bürgerentscheides für ca. 5 Wochen
vor der Abstimmung während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung
beantragt werden. Während dieses Zeitraumes besteht die Möglichkeit, die
Abstimmung direkt im Rathaus durchzuführen. Des Weiteren kann der Abstimmschein
schriftlich (Telegramm, Fernschreiben, Telefax und E-Mail) oder elektronisch
(Online Beantragung über die Homepage der Stadt Heinsberg) beantragt werden.
Insgesamt stehen somit für einen längeren Zeitraum ausreichend Möglichkeiten
für eine Beantragung eines Stimmscheins bzw. für die Stimmabgabe zur Verfügung.
Die Gesamtkosten pro Bürgerentscheid in Höhe von ca. 60.000 € ließen
sich deutlich reduzieren, wenn lediglich eine Briebabstimmung zugelassen ist.
Die Kostenersparnis beliefe sich auf ca. 12.000 €, also 20 %.