Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 8

Beschluss:

Der Rat der Stadt Heinsberg möge entscheiden, dass die zurzeit gültige Satzung zum Bürgerentscheid dahingehend geändert wird, dass bei künftigen Bürger­entscheiden die Abstimmung ausschließlich im Wege der Briefwahl erfolgt.

(s. § 1 (2) Satzungsentwurf Beschlussvorlage Ratssitzung vom 13.01.2016)          

 


Der Antrag der CDU-Fraktion vom 22.01.2017 lautet:

 

“Der Rat der Stadt Heinsberg möge entscheiden, dass die zurzeit gültige Satzung zum Bürgerentscheid dahingehend geändert wird, dass bei künftigen Bürger­entscheiden die Abstimmung ausschließlich im Wege der Briefwahl erfolgt.”

(s. § 1 (2) Satzungsentwurf Beschlussvorlage Ratssitzung vom 13.01.2016)

 

Begründung:

Im vorigen Jahr wurden in unserer Stadt zwei Bürgerentscheide durchgeführt. Einmal ging es um die Schließung von Grundschulstandorten, das andere Mal um den Weiterbetrieb des Freibades Oberbruch durch die Stadtwerke Heinsberg GmbH. – Beide Maßnahmen wurden in den Fraktionen und in den Ausschüssen ausführlich und langwierig diskutiert und erörtert. Auch im Rat fanden intensive Debatten zu diesen Maßnahmen statt. – Nachdem die Entscheidungen gefallen waren, leiteten Interessengruppen Bürgerbegehren ein, die zu den beiden Bürgerentscheiden führten. – Alle politischen Parteien waren sich bei dem Erlass der Satzung über das Abstimmungsverfahren einig, dass man das weit­reichendste Abstimmungsverfahren einrichten sollte, um dem Verdacht oder Vorwurf zu begegnen, der Rat wolle das demokratische Mitbestimmungsrecht in irgendeiner Weise einschränken. Deshalb wurden die Bürgerentscheide mit dem gleichen Aufwand durchgeführt wie eine Kommunalwahl. In 29 Ab­stimmungs­lokalen hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen ganzen Tag lang ihre Stimme abzugeben. Für jedes Abstimmungslokal wurde ein Ab­stimmungs­vorstand mit entsprechenden Beisitzerinnen und Beisitzern eingerichtet. Insgesamt waren jeweils rund 280 Personen im Einsatz. – Daneben stand den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Briefabstimmung offen.

In beiden Fällen fiel die Abstimmungsbeteiligung sehr gering aus. Beim ersten Bürgerentscheid nahmen 25 % der Abstimmungsberechtigten ihr Abstimmungs­recht in Anspruch; beim zweiten Mal waren es nur knapp 16 %.

Angesichts einer solch geringen Abstimmungsbeteiligung erscheint der CDU-Fraktion der immense Aufwand einer Urnenabstimmung, die zusätzlich zur Brief­abstimmung durchgeführt wird, für die Zukunft nicht mehr angemessen und ver­antwortbar. Die alleinige Briefabstimmung steht in absolutem Einklang mit der Gemeinde­­ordnung unseres Landes und entspricht einer der beiden Muster­satzungen des Städte- und Gemeindebundes NRW.

 

Stimmscheine können im Rahmen eines Bürgerentscheides für ca. 5 Wochen vor der Abstimmung während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtver­waltung beantragt werden. Während dieses Zeitraumes besteht die Möglichkeit, die Abstimmung direkt im Rathaus durchzuführen. Des Weiteren kann der Abstimmschein schriftlich (Telegramm, Fernschreiben, Telefax und E-Mail) oder elektronisch (Online Beantragung über die Homepage der Stadt Heinsberg) be­an­tragt werden. Insgesamt stehen somit für einen längeren Zeitraum ausreichend Möglichkeiten für eine Beantragung eines Stimmscheins bzw. für die Stimmabgabe zur Verfügung.

 

Die Gesamtkosten pro Bürgerentscheid in Höhe von ca. 60.000 € ließen sich deutlich reduzieren, wenn lediglich eine Briebabstimmung zugelassen ist. Die Kostenersparnis beliefe sich auf ca. 12.000 €, also 20 %.