Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

1. Antrag zu „Oberbruch – Ruraue II“:

 

Abweichend vom Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 12. Dezember 2016 (TOP 5), im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ die Verpflichtung festzusetzen, sich an dem im Bebauungsplan Nr. 81 „Oberbruch – Ruraue III“ herzustellenden Spielplatz im Flächenanteil von Ruraue I bis III zu beteiligen, soll ein „Ablösebetrag“ für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ an die Stadt Heinsberg entrichtet werden.

 

Dieser Betrag ist für die Schaffung von Spielmöglichkeiten von Kindern/Jugendlichen in Oberbruch zu verwenden.

 

 

2. Antrag zu „Oberbruch – Ruraue III“:

 

Abweichend vom Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 12. Dezember 2016 (TOP 3), im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 81 „Oberbruch – Ruraue III“ einen Spielplatz anzulegen, soll dort kein Spielplatz angelegt, sondern ein entsprechender „Ablösebetrag“ an die Stadt Heinsberg entrichtet werden.

 

Dieser Betrag ist für die Schaffung von Spielmöglichkeiten von Kindern/Jugendlichen in Oberbruch zu verwenden.

 

Begründung:

In den bisherigen Planungen und Bauausführungen der Erschließungsgebiete Ruraue I – III wurde bisher kein Spielplatz vorgesehen. Durch den mündlichen Antrag in der Sitzung vom 12. Dezember 2016 wollte die CDU-Fraktion den Investor in die Pflicht nehmen, durch die Errichtung eines Kinderspielplatzes im Plangebiet Oberbruch – Ruraue III einen Beitrag für die Schaffung einer kindgerechten Infrastruktur zu leisten. Nach eingehender Beratung unter Einbeziehung des Ortsvorstehers und der Ergebnisse einer öffentlichen Bürgerwerkstatt in Oberbruch vom 14. November 2016 sowie in Abstimmung mit der SPD-Fraktion, haben wir unsere Sichtweise in Teilen geändert.

Die CDU und SPD beantragen deshalb gemeinsam abweichend vom bestehenden Beschluss, keine Herrichtung eines Spielplatzes im Antragsgebiet vom Investor zur fordern, sondern einen entsprechenden „Ablösebetrag“ und diesen zweckgebunden für die Errichtung/Aufwertung eines Schwerpunktspielplatzes in Oberbruch zu verwenden. Durch eine denkbare Förderung im Rahmen der städtebaulichen Maßnahmen des Förderprogrammes „Kleine Städte und Gemeinden“ könnte die dort eingebrachte Ablösezahlung noch deutlich erhöht werden.

Aus Sicht der CDU und der SPD sollte dem Ausbau eines möglichst zentralen, großen und attraktiven Spielplatzes den Vorzug gegeben werden, vor der Schaffung eines neuen, kleineren Spielplatzes im Ortsrandbereich. Bedarf in Oberbruch ist gegeben.

 

 

Anlagen:

- Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Heinsberg