Sitzung: 22.03.2017 Sportausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2017/Amt 40/00448
Beschluss:
Der Sportausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Heinsberg zu beschließen, im Jahr 2018 unter folgenden Voraussetzungen einen Zuschuss in
Höhe von 150.000,00 € für den Bau eines Kunstrasenplatzes an den SV Viktoria
Rot-Weiß Waldenrath Straeten zu bewilligen und entsprechende Haushaltsmittel
bereitzustellen:
- Der Verein hat die
Pflege der Anlagen zu übernehmen.
- Die Stadt fördert den Ausbau mit einem Höchstbetrag von
150.000,00 €. Weitere Subventionen sind ausgeschlossen.
- Der Verein baut den Platz und ist für die Umsetzung
nach
- DIN 18035-7-2014 (Erdbau + Elastikschicht)
- DIN EN 15330-1 (Kunstrasenteppich) sowie
- Güteüberwachung nach RAL GZ 943 + 944
verantwortlich und entscheidet über die
Belegung.
- Die Stadt bleibt Eigentümerin und behält sich vor,
nicht genutzte Zeiten auf dem Platz selbst zu belegen.
- Die Stadt übernimmt den Austausch des
Kunstrasenteppichs, frühestens nach 13 Jahren, bei sachgemäßer Benutzung des
Platzes. Ansonsten haftet der Verein.
- Zwischen der Stadt und dem SV
Viktoria Rot-Weiß Waldenrath Straeten
ist ein entsprechender Vertrag
abzuschließen, in dem alle vorgenannten
Punkte schriftlich fixiert werden.
Außerdem ist in dem Vertrag ein
verbindlicher detaillierter
Finanzierungsplan mit Nachweisen/Bürgschaften
zu den Eigenmitteln des Vereins bzw.
zu den Spenden und Beiträgen
Dritter aufzunehmen. Letztlich
sollte der Vertrag auch den Hinweis darauf
enthalten, dass der Verein dafür
Sorge trägt, dass der Spielbetrieb
während der Bauphase ausschließlich
über die Straetener Anlage
sicherzustellen ist und die Stadt
nicht für die Vermittlung evtl. Ausweich-
möglichkeiten für Trainingszeiten verantwortlich ist.
Der SV Viktoria Rot-Weiß Waldenrath Straeten hat einen Zuschuss der
Stadt Heinsberg in Höhe von 150.000,00 € für den Bau eines Kunstrasenplatzes
auf dem Gelände des derzeitigen Sportplatzes Waldenrath beantragt. Die
Umsetzung des Projektes ist für das Jahr 2018 geplant.
Der Rat der Stadt Heinsberg hat am 14.1.2015 auf der Grundlage eines
Beschlusses des Sportausschusses vom 10.12.2014 Regelungen zum Betrieb und zur
Nutzung der Sportaußenanlagen im Stadtgebiet Heinsberg beschlossen. Hierin
enthalten sind auch Ausführungen zur Förderung eines Kunstrasenplatzes
(Standardspielfeld) durch die Stadt Heinsberg.
Gemäß Punkt 5.1 dieser Richtlinien ist zunächst zu prüfen, ob
grundsätzliche Voraussetzungen in Bezug auf gemeldete Mannschaften erfüllt sind. Diese lauten gemäß Punkt 3.1
und 3.2 der Richtlinien wie folgt:
3.1 Die Vereine besitzen eigenständig zwei Senioren/innen und
von den Jugend-Jahrgängen die 5 Jahrgänge A-E, alternativ 4, wenn ein Jahrgang
doppelt besetzt ist oder
3.2 drei Senioren/innen und von den Jugend-Jahrgängen
mindestens vier aus den Jahrgängen A – E, alternativ 3, wenn ein Jahrgang
doppelt besetzt ist.
Alte Herren-Mannschaften, Hobby-Mannschaften und Spielgemeinschaften
bleiben unberücksichtigt. Die Anforderungen zu 3.1 und 3.2 müssen in einem
10-jährigen Zeitraum (ab Saison 2003/2004) in mindestens fünf Spielzeiten erfüllt sein.
Die Überprüfung der vom Verein gemachten Angaben anhand vorliegender
Statistiken des FVM/Fußballkreis Heinsberg und der im Internet unter www.fussball.de zur Verfügung stehenden Auswertungen hat
ergeben, dass die grundsätzlichen
Voraussetzungen hinsichtlich der gemeldeten Mannschaften vom SV Viktoria
Rot-Weiß Waldenrath Straeten in den letzten 10 Spielzeiten (2007/2008 bis
2016/2017) in 7 Spielzeiten, also mehr als erforderlich, erfüllt wurden. Auf
die nachfolgende Tabelle wird verwiesen:
Saison |
Senioren |
Sen. Gesamt |
A-Jugend |
B-Jugend |
C-Jugend |
D-Jugend |
E-Jugend |
Jugend Gesamt |
Anford. erfüllt |
2007/08 |
3 m / 1 w |
4 |
1 m |
1 m / 1 w |
|
2 m |
2 |
7 |
ja |
2008/09 |
3 m / 1 w |
4 |
1 m |
1 m / 2 w |
1 m |
2 m |
|
7 |
ja |
2009/10 |
3 m / 1 w |
4 |
1 m |
1 m / 1 w |
1 m |
2 m |
|
6 |
ja |
2010/11 |
3 m / 2 w |
5 |
1 m |
1 m / 1 w |
1 m |
2 m |
|
6 |
ja |
2011/12 |
3 m / 2 w |
5 |
1 m |
1 m / 1 w |
1 m |
2 m |
|
6 |
ja |
2012/13 |
3 m / 2 w |
5 |
1 m |
1 m / 1 w |
1 m |
1 m |
|
5 |
ja |
2013/14 |
3 m / 2 w |
5 |
Spielgem. |
Spielgem. |
Spielgem. |
Spielgem. |
Spielgem. |
0 |
nein |
2014/15 |
3 m / 2 w |
5 |
Spielgem. |
Spielgem. |
Spielgem. |
Spielgem. |
Spielgem. |
0 |
nein |
2015/16 |
3 m / 2 w |
5 |
1 m / 1 w Spielgem. |
|
1 m / 1 w Spielgem. |
|
1 |
3 |
nein |
2016/17 |
3 m / 2 w |
5 |
1 w |
1 m |
|
1 m |
1 |
4 |
ja |
In den nicht mehr ausschlaggebenden Spielzeiten 2005/2006 und 2006/2007
wurden die o.g. Voraussetzungen ebenfalls erfüllt.
Weiterhin ist gemäß Punkt 5.2 bis Punkt 5.6 der beschlossenen
Richtlinien folgendes zu beachten:
5.2 Der Verein hat die
Pflege der Anlagen zu übernehmen.
5.3 Die Stadt fördert den Ausbau mit einem Höchstbetrag von
150.000,00 €. Weitere Subventionen sind ausgeschlossen.
5.4 Der Verein baut den Platz und ist für die Umsetzung nach
- DIN 18035-7-2014 (Erdbau + Elastikschicht)
- DIN EN 15330-1 (Kunstrasenteppich) sowie
- Güteüberwachung nach RAL GZ 943 + 944
verantwortlich und entscheidet über die
Belegung.
5.5 Die Stadt bleibt Eigentümerin und behält sich vor, nicht
genutzte Zeiten auf dem Platz selbst zu belegen.
5.6 Die Stadt übernimmt den Austausch des Kunstrasenteppichs,
frühestens nach 13 Jahren, bei sachgemäßer Benutzung des Platzes. Ansonsten
haftet der Verein.
Gemäß Antrag des SV Viktoria Rot-Weiß Waldenrath Straeten belaufen sich
die Kosten für das Projekt auf 600.000,00 €. Folgende Finanzierung ist
vorgesehen:
150.000,00 € Eigenmittel
Verein
300.000,00 € Spenden und
Beiträge Dritter
150.000,00 € Finanzierungsbedarf (städtischer Zuschuss)