Sitzung: 15.05.2017 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 60/00478
Beschluss:
Die Sanierungssatzung „Oberbruch“ wird beschlossen. Die Satzung ist
Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
12. Dezember 2016 die Aufstellung der Sanierungssatzung „Oberbruch“
beschlossen.
Im Anschluss daran wurden im Zeitraum vom 11. Januar 2017 – 10. Februar
2017 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 Abs. 2
BauGB beteiligt.
Hier wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen.
Am 08. Februar 2017 wurde die Bürgerbeteiligung gemäß § 137 BauGB im
Rahmen einer Bürgerversammlung durchgeführt.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde vorgetragen, den Geltungsbereich
der Satzung im Südwesten über die Wurm hinaus auch auf die Umgebung der
Röntgenstraße auszuweiten. Weiter wurde ebenfalls angeregt, das Gelände des
heutigen BIZZPARK (früher Industriepark Oberbruch) entlang der
Boos-Fremery-Straße ebenfalls in den Geltungsbereich aufzunehmen.
Der Geltungsbereich des Sanierungsgebietes wurde daraufhin entsprechend angepasst.
Das Sanierungsgebiet beträgt nunmehr ca. 78 ha.
Die Sanierungssatzung „Oberbruch“ kann nun als Satzung beschlossen werden.
Ohne weitere Aussprache wurde
über den Beschlussvorschlag abgestimmt.