Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschuss:

Es wird beschlossen, den Fraktionen rückwirkend ab dem 01.01.2017 als Zuwendung zu den sächlichen und personellen Aufwendungen einen Grundbetrag in Höhe von 100,00 € monatlich sowie je Fraktionsmitglied einen Betrag in Höhe von 30,00 € zu gewähren.


Der Antrag der Fraktionen im Rat der Stadt Heinsberg vom 03.05.2017 lautet:

 

Die Fraktionen im Rat der Stadt Heinsberg beantragen, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Heinsberg eine Anhebung der Fraktionszuwendungen beschließen möge.

 

 

Begründung:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Heinsberg beschloss in seiner Sitzung am 05.02.1992, den Fraktionen ab dem 01.01.1992 als Zuwendung zu den Aufwendungen für die Geschäftsführung einen jährlichen Sockelbetrag von jeweils 600,00 DM sowie pro Fraktionsmitglied und Monat einen Betrag von 20,00 DM zu zahlen. Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.2001 wurde im Hinblick auf die Einführung des Euro unter Zugrundelegung eines Berechnungsschlüssels, wonach zwei DM einem Euro entsprechen sollten, der jährliche Sockelbetrag auf 300,00 € und der monatliche Betrag pro Fraktionsmitglied auf 10,00 € festgesetzt.

 

Am 11.07.2013 setzte der Landtag Nordrhein-Westfalen die Arbeitsgruppe „Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt weiter verbessern“ ein. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe fanden Eingang in den in Zusammenarbeit mit Vertretern der kommunalpolitischen Vereinigungen und den kommunalen Spitzenverbänden einvernehmlich erarbeiteten Erlass „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen, welcher als Anlage 1 diesem Antrag beigefügt ist (vgl. hierzu die Sitzungsvorlage).

 

Ausgehend von der Feststellung, dass es in den Kreisen, Städten und Gemeinden teilweise gravierende Unterschiede bei den zur Verfügung gestellten Fraktionsmitteln gab, soll der Erlass vor allem in denjenigen Kommunen zur Stärkung der Fraktionen beitragen, in denen bislang Fraktionszuwendungen nicht in einem angemessenen Umfang gewährt wurden. In dem Erlass ist daher geregelt, dass alle Fraktionen einen Anspruch auf eine angemessene Grundausstattung haben, die bestimmte Verwendungszwecke umfasst. Darüber hinaus können insbesondere aufgrund der Größe der Gebietskörperschaft und der Fraktion weitere Verwendungszwecke zu dieser angemessenen Grundausstattung zählen. Das „Ob“ von Fraktionszuwendungen steht nicht zur Disposition der jeweiligen Kommune, lediglich das „Wie“.

 

Die nach dem Erlass durch die Kommunen aus dem kommunalen Haushalt sicherzustellende Mindestausstattung der Fraktionen umfasst die nachfolgenden Verwendungszwecke:

 

-      Räume für die Fraktionen

-      Laufende Fraktionsarbeit (Büroausstattung)

-      Print- und Onlinemedien

-      Mitgliedschaft in kommunalpolitischen Vereinigungen.

 

Die Kommunalverfassungsgesetze in Nordrhein-Westfalen und der Erlass enthalten keine Bestimmungen über die Höhe der zur Finanzierung der Verwendungszwecke zu gewährenden Zuwendungen. Die Bestimmung der Höhe der Zuwendung steht im pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Vertretung, hier des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Heinsberg, § 3 Abs. 1 Buchst. G) der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Heinsberg und seiner Ausschüsse in der derzeit gültigen Fassung. Die Beträge sind dabei an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

 

Wenngleich eine vollumfängliche generelle Mindestausstattung der Fraktionen sich auf Kosten in Höhe von schätzungsweise 50.000,00 € jährlich belaufen würde, sind die Fraktionen im Rat der Stadt Heinsberg einig, die seit 1994 im Wesentlichen unveränderten Zuwendungsbeträge nur moderat zu erhöhen. Sowohl dem Erlass als auch der Haushaltssituation der Stadt Heinsberg Rechnung tragend, sollen im Einvernehmen der Fraktionen im Rat der Stadt Heinsberg die Fraktionszuwendungen auf einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 100,00 € zusätzlich eines Betrages in Höhe von 30,00 € monatlich je Fraktionsmitglied festgesetzt werden.

 

Im Ergebnis steigen damit die jährlichen Fraktionszuwendungen um 15.060,00 € von derzeit 6.780,00 € auf insgesamt 21.840,00 € an. Die derzeitigen und die vorgeschlagenen Fraktionszuwendungen sind tabellarisch aufgeschlüsselt diesem Antrag als Anlagen 2 und 3 beigefügt (vgl. hierzu die Sitzungsvorlage). Im Vergleich zu anderen nordrhein-westfälischen Kommunen liegen die Fraktionszuwendungen nach wie vor im unteren Bereich.