Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Satzung über die Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Oberbruch wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


 

 

Der im Flurbereinigungsverfahren Oberbruch – 11562 – entstandene Wirtschaftsweg in der Gemarkung Oberbruch, Flur 17, Flurstück 74 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 79 „Oberbruch – Ruraue II“ und wird künftig keine Erschließungsfunktion für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mehr besitzen. Eine Befahrbarkeit des ursprünglichen Wirtschaftsweges mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen wird daher nicht mehr notwendig sein.

Die im Verfahren beteiligte Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Heinsberg, hat mit Schreiben vom 08.02.2017 ihre Zustimmung zur Einziehung des Wirtschaftsweges gegeben.

 

Die Funktion als Wirtschaftsweg kann für den in der vorstehenden Karte gekennzeichneten Weg somit aufgegeben werden.