Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss (gleichlautend für beide Ausschüsse):

Der Schul- und Kulturausschuss nimmt die vorliegende, anlassbezogene Schulentwicklungsplanung und die Ausführungen des Gutachters zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die formalen Beschlüsse des Rates für eine entsprechende Antragstellung bei der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht) vorzubereiten.

 

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Gründung eines Gesamtschulzweckverbandes und den Entwurf einer Zweckverbandssatzung vorzubereiten. Hierzu erfolgt die Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien, sobald die Genehmigung der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht) vorliegt.

 


Die Gemeinde Waldfeucht erhielt am 24. März 2016 eine Verfügung der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht), worin die Gemeinde aufgefordert wurde, die derzeitige Sekundarschule auslaufen zu lassen und Gespräche mit benachbarten Schulträgern zwecks gemeinsamer Schulträgerschaft für eine andere weiterführende Schule zu führen. Für das Schuljahr 2017/2018 wurde kein Anmeldeverfahren mehr zugelassen.

 

Die auslaufende Schließung der Sekundarschule Haaren führt mittelfristig zu einer Unterversorgung mit Schulplätzen in der Gemeinde Waldfeucht, aber auch in der Stadt Heinsberg, da ein Großteil der bisherigen Schülerschaft der Sekundarschule aus benachbarten Ortschaften des Stadtgebietes Heinsberg stammt.

 

Zwischen der Gemeinde Waldfeucht und der Stadt Heinsberg besteht Konsens, ab dem Schuljahr 2018/2019 einen Gesamtschulzweckverband zu gründen mit dem Bestreben, im Schulzentrum Haaren einen Gesamtschulteilstandort der jetzigen Gesamtschule Heinsberg-Oberbruch zu errichten. Vorgesehen ist eine insgesamt sechszügige Gesamtschule mit einem vierzügigen Teilstandort in Oberbruch und einem zweizügigen Teilstandort in Haaren bei einer vertikalen Gliederung. Die Oberstufe soll dabei gänzlich am Hauptstandort in Oberbruch geführt werden.

 

Auf die Sachstandsmitteilungen des Bürgermeisters in Sitzungen des Schul- und Kulturausschusses und des Rates wird Bezug genommen.

 

Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Waldfeucht ist zwischenzeitlich weiter intensiviert worden.

 

Die mit der Fortschreibung der kreisweiten Schulentwicklungsplanung betraute Projektgruppe “Bildung und Region” (biregio), Bonn, ist gemeinsam von der Stadt Heinsberg und der Gemeinde Waldfeucht beauftragt worden, vorab eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung zur Errichtung einer Gesamtschule Heinsberg-Waldfeucht an 2 Standorten zu fertigen.

 

Im Ergebnis der Potentialanalyse kommt der Gutachter, Herr Kraemer-Mandeau, eindeutig zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben sinnvoll und machbar ist. Das Gutachten wurde den Mitgliedern des Rates mit der Niederschrift über die letzte Ratssitzung zur Verfügung gestellt. Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger im Schul- und Kulturausschuss erhielten die Unterlagen als PDF-Anhang zur E-Mail vom 24.05.2017.

 

Herr Kraemer-Mandeau war zur gemeinsamen Ausschusssitzung geladen und stellte dort die gefertigte Schulentwicklungsplanung vor. Er beantwortete im Anschluss an seinen Vortrag Fragen aus den Reihen beider Schul- und Kulturausschüsse.

 

Auf der Basis der vorliegenden Schulentwicklungsplanung sind alle benachbarten Schulträger in einem gemeinsamen Schreiben der beiden Bürgermeister zu dem beabsichtigten Vorhaben um Stellungnahme gebeten worden (Anhörung gemäß § 80 Abs. 2 SchulG).

 

Nach dem derzeitigen Sach- und Informationsstand kann davon ausgegangen werden, dass der für eine Genehmigung seitens der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht) anzustrebende “regionale Konsens” erzielt werden kann.

 

Unter Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht) sollen vom Rat der Stadt Heinsberg und vom Rat der Gemeinde Waldfeucht in der nächsten Sitzungsperiode die formalen Beschlüsse für eine entsprechende Antragstellung herbeigeführt werden.

 

Die Gründung eines Gesamtschulzweckverbandes und die Erarbeitung einer Zweckverbandssatzung können nach Vorliegen der schulaufsichtsrechtlichen Genehmigung erfolgen, da dann die erforderliche Rechtssicherheit besteht.

 

Die Genehmigung ist auch Voraussetzung für alle weiteren Planungen (u.a. Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2018/2019).

 

Eine weitere Sitzung des Schul- und Kulturausschusses zur Vorbereitung der formalen Ratsbeschlüsse wird von Seiten der Ausschussmitglieder nicht für erforderlich gehalten.

 


Nachrichtlich:

Abstimmungsergebnis Schul- und Kulturausschuss Waldfeucht: einstimmig beschlossen.

 

Das Gutachten der Projektgruppe “Bildung und Region” wird in die Gremieninformation als Anlage zur Niederschrift eingestellt.