Sitzung: 12.06.2017 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 40/00499
Beschluss (gleichlautend
für beide Ausschüsse):
Der Schul- und Kulturausschuss nimmt die vorliegende, anlassbezogene
Schulentwicklungsplanung und die Ausführungen des Gutachters zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die formalen
Beschlüsse des Rates für eine entsprechende Antragstellung bei der
Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht) vorzubereiten.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Gründung eines
Gesamtschulzweckverbandes und den Entwurf einer Zweckverbandssatzung
vorzubereiten. Hierzu erfolgt die Beratung und Beschlussfassung in den
politischen Gremien, sobald die Genehmigung der Bezirksregierung Köln (Obere
Schulaufsicht) vorliegt.
Die Gemeinde Waldfeucht erhielt am 24. März 2016 eine Verfügung der
Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht), worin die Gemeinde aufgefordert
wurde, die derzeitige Sekundarschule auslaufen zu lassen und Gespräche mit
benachbarten Schulträgern zwecks gemeinsamer Schulträgerschaft für eine andere
weiterführende Schule zu führen. Für das Schuljahr 2017/2018 wurde kein
Anmeldeverfahren mehr zugelassen.
Die auslaufende Schließung der Sekundarschule Haaren führt mittelfristig
zu einer Unterversorgung mit Schulplätzen in der Gemeinde Waldfeucht, aber auch
in der Stadt Heinsberg, da ein Großteil der bisherigen Schülerschaft der
Sekundarschule aus benachbarten Ortschaften des Stadtgebietes Heinsberg stammt.
Zwischen der Gemeinde Waldfeucht und der Stadt Heinsberg besteht
Konsens, ab dem Schuljahr 2018/2019 einen Gesamtschulzweckverband zu gründen
mit dem Bestreben, im Schulzentrum Haaren einen Gesamtschulteilstandort der
jetzigen Gesamtschule Heinsberg-Oberbruch zu errichten. Vorgesehen ist eine
insgesamt sechszügige Gesamtschule mit einem vierzügigen Teilstandort in
Oberbruch und einem zweizügigen Teilstandort in Haaren bei einer vertikalen
Gliederung. Die Oberstufe soll dabei gänzlich am Hauptstandort in Oberbruch
geführt werden.
Auf die
Sachstandsmitteilungen des Bürgermeisters in Sitzungen des Schul- und
Kulturausschusses und des Rates wird Bezug genommen.
Die Zusammenarbeit
mit der Gemeinde Waldfeucht ist zwischenzeitlich weiter intensiviert worden.
Die mit der
Fortschreibung der kreisweiten Schulentwicklungsplanung betraute Projektgruppe
“Bildung und Region” (biregio), Bonn, ist gemeinsam von der Stadt Heinsberg und
der Gemeinde Waldfeucht beauftragt worden, vorab eine anlassbezogene
Schulentwicklungsplanung zur Errichtung einer Gesamtschule Heinsberg-Waldfeucht
an 2 Standorten zu fertigen.
Im Ergebnis der
Potentialanalyse kommt der Gutachter, Herr Kraemer-Mandeau, eindeutig zu dem
Ergebnis, dass das Vorhaben sinnvoll und machbar ist. Das Gutachten wurde den
Mitgliedern des Rates mit der Niederschrift über die letzte Ratssitzung zur
Verfügung gestellt. Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger im Schul- und Kulturausschuss
erhielten die Unterlagen als PDF-Anhang zur E-Mail vom 24.05.2017.
Herr
Kraemer-Mandeau war zur gemeinsamen Ausschusssitzung geladen und stellte dort
die gefertigte Schulentwicklungsplanung vor. Er beantwortete im Anschluss an
seinen Vortrag Fragen aus den Reihen beider Schul- und Kulturausschüsse.
Auf der Basis der
vorliegenden Schulentwicklungsplanung sind alle benachbarten Schulträger in
einem gemeinsamen Schreiben der beiden Bürgermeister zu dem beabsichtigten
Vorhaben um Stellungnahme gebeten worden (Anhörung gemäß § 80 Abs. 2 SchulG).
Nach dem
derzeitigen Sach- und Informationsstand kann davon ausgegangen werden, dass der
für eine Genehmigung seitens der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht)
anzustrebende “regionale Konsens” erzielt werden kann.
Unter Abstimmung
mit der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht) sollen vom Rat der Stadt
Heinsberg und vom Rat der Gemeinde Waldfeucht in der nächsten Sitzungsperiode
die formalen Beschlüsse für eine entsprechende Antragstellung herbeigeführt
werden.
Die Gründung eines
Gesamtschulzweckverbandes und die Erarbeitung einer Zweckverbandssatzung können
nach Vorliegen der schulaufsichtsrechtlichen Genehmigung erfolgen, da dann die
erforderliche Rechtssicherheit besteht.
Die Genehmigung ist
auch Voraussetzung für alle weiteren Planungen (u.a. Anmeldeverfahren zum
Schuljahr 2018/2019).
Eine weitere
Sitzung des Schul- und Kulturausschusses zur Vorbereitung der formalen
Ratsbeschlüsse wird von Seiten der Ausschussmitglieder nicht für erforderlich
gehalten.
Nachrichtlich:
Abstimmungsergebnis Schul- und Kulturausschuss Waldfeucht: einstimmig beschlossen.
Das Gutachten der Projektgruppe “Bildung und Region” wird in die Gremieninformation als Anlage zur Niederschrift eingestellt.