Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Befangen: 2

Beschluss:

a)  Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

b)  Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg im Bereich Seeufer wird nebst Begründung vom 01.06.2017 beschlossen.

 


 

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 12. Dezember 2016 beraten. Der Rat wird in seiner Sitzung am 05. Juli 2017 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befinden.

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2016 den Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg im Bereich Seeufer beschlossen.

Der Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg im Bereich Seeufer hat in der Zeit vom 04. Januar 2017 – 03. Februar 2017 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).

 

Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg kann nunmehr beschlossen werden.

 

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt 8 erklärten sich die Stadtverordneten Hensing und Dörstelmann als befangen. Sie nahmen im Zuschauerraum platz und beteiligten sich weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung.

 

Nach einer kurzen Aussprache erfogte die Abstimmung.