Sitzung: 05.07.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 60/00514
Beschluss:
a)
Den
Stellungnahmen und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle
zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
b)
Die
2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“ im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB wird nebst Begründung vom 02.06.2017 als
Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
27. März 2017 die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“ im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Offenlage zum Entwurf des
Bauleitplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der 2. Änderung
des Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“ hat in der Zeit vom 11. April
bis zum 10. Mai 2017 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und
Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt („Abwägungstabelle“).
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes HS 4 „An der Windmühle“ kann
nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.