Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW genehmigt.

 


Nach einer Wartung der Brenner der Heizungsanlage der Don-Bosco-Schule (Baujahr 2000) wurden am 19. Juli 2017 die Einsatzberichte der Firma Weishaupt vorgelegt. Es wurde festgestellt, dass ein Kessel rauchgasseitig undicht ist. Anschließend wurde unmittelbar Kontakt zum Werkskundendienst des Kesselherstellers (Firma Buderus) aufgenommen.

 

Nach diversen Arbeiten und Untersuchungen des Werkskundendienstes der Firma Buderus wurde letztendlich am 6. September 2017 festgestellt, dass die Anlage ohne aufwändige Sanierung oder Austausch des Kessels nicht mehr in Betrieb gehen kann.

 

Bei Sanierung des Kessels müsste dieser in einzelne Glieder zerlegt und defekte Teile ausgetauscht werden. Die Kosten sind nicht genau zu ermitteln, da nicht absehbar ist, wie viele Teile betroffen sind. Sicher ist jedoch, dass die Reparaturkosten der 17 Jahre alten Anlage bei etwa der Hälfte der Kosten für eine neue Anlage liegen, womit eine Reparatur unwirtschaftlich ist, da von einer Gesamtlebensdauer einer Heizungsanlage von ~25 Jahren auszugehen ist.

 

Aktuelle Situation:

Kessel 1 – Heizung:               Leistung              500 KW  rauchgasseitig undicht / defekt

Kessel 2 – Heizung:               Leistung              300 KW  Notbetrieb

Kessel 3 – Warmwasser:       Leistung            100 KW  in Betrieb

Summe:                                                                             900 KW

 

Kessel 2 ist bis zu einer Außentemperatur von etwa 0°C – 5°C in der Lage, das Gebäude bedingt zu beheizen.

 

Die Beheizung des Gebäudes ist nicht mehr sichergestellt. Eine Reparatur der Anlage ist nicht möglich bzw. unwirtschaftlich. Nach einer abschließenden Untersuchung unter Einbeziehung des Planungsbüro IFG wurde am 21. September 2017 festgelegt, eine Teilerneuerung der Heizungsanlage durchzuführen. Die Ausschreibung zum Austausch des Führungskessels erfolgt in einem kurzen, freihändigen Verfahren.

 

Die Kostenschätzung für die Ausführung der Heizungsbauarbeiten, Nebenkosten und Unvorhergesehenes belaufen sich auf 100.000,00 Euro.

 

Die benötigten Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung und müssen außerplanmäßig beim Abrechnungsobjekt 01120026, Konto 5211 zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses.

 

Heinsberg, 28. September 2017

 

 

 

gez. Dieder                                                                      gez. Herberg

Bürgermeister                                                Stadtverordneter