Sitzung: 18.10.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 20/00561
Beschluss:
Die vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 S. 3
GO NRW genehmigt.
Nach einer Wartung der Brenner der
Heizungsanlage der Don-Bosco-Schule (Baujahr 2000) wurden am
19. Juli 2017 die Einsatzberichte der Firma Weishaupt vorgelegt. Es
wurde festgestellt, dass ein Kessel rauchgasseitig undicht ist. Anschließend
wurde unmittelbar Kontakt zum Werkskundendienst des Kesselherstellers (Firma
Buderus) aufgenommen.
Nach diversen Arbeiten und Untersuchungen des
Werkskundendienstes der Firma Buderus wurde letztendlich am
6. September 2017 festgestellt, dass die Anlage ohne aufwändige
Sanierung oder Austausch des Kessels nicht mehr in Betrieb gehen kann.
Bei Sanierung des Kessels müsste dieser in
einzelne Glieder zerlegt und defekte Teile ausgetauscht werden. Die Kosten sind
nicht genau zu ermitteln, da nicht absehbar ist, wie viele Teile betroffen
sind. Sicher ist jedoch, dass die Reparaturkosten der 17 Jahre alten Anlage bei
etwa der Hälfte der Kosten für eine neue Anlage liegen, womit eine Reparatur
unwirtschaftlich ist, da von einer Gesamtlebensdauer einer Heizungsanlage von
~25 Jahren auszugehen ist.
Aktuelle Situation:
Kessel 1 –
Heizung:
Leistung 500 KW rauchgasseitig undicht / defekt
Kessel 2 –
Heizung:
Leistung 300 KW
Notbetrieb
Kessel 3 –
Warmwasser: Leistung 100 KW in Betrieb
Summe: 900
KW
Kessel 2 ist bis zu einer Außentemperatur von
etwa 0°C – 5°C in der Lage, das Gebäude bedingt zu beheizen.
Die Beheizung des Gebäudes ist nicht mehr
sichergestellt. Eine Reparatur der Anlage ist nicht möglich bzw.
unwirtschaftlich. Nach einer abschließenden Untersuchung unter Einbeziehung des
Planungsbüro IFG wurde am 21. September 2017 festgelegt, eine
Teilerneuerung der Heizungsanlage durchzuführen. Die Ausschreibung zum
Austausch des Führungskessels erfolgt in einem kurzen, freihändigen Verfahren.
Die Kostenschätzung für die Ausführung der
Heizungsbauarbeiten, Nebenkosten und Unvorhergesehenes belaufen sich auf
100.000,00 Euro.
Die benötigten Haushaltsmittel stehen nicht zur
Verfügung und müssen außerplanmäßig beim Abrechnungsobjekt 01120026, Konto 5211
zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses.
Heinsberg, 28.
September 2017
gez. Dieder gez.
Herberg
Bürgermeister Stadtverordneter