Beschluss:

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Heinsberg und der Gemeinde Gangelt wird beschlossen.

 


Im Bereich Waldenrath-Pütt kann mangels ausreichender Tagesverfügbarkeit der örtlichen Löscheinheit die erforderliche Hilfsfrist nicht eingehalten werden. Zur Verbesserung des Erreichungsgrades ist mit der Gemeinde Gangelt Übereinkunft dahingehend erzielt worden, dass die benachbarte Löscheinheit Birgden im Schadensfall überörtliche Hilfe leistet. Hierzu ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich, in der die Einzelheiten geregelt sind.