Beschluss:

a)      Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

b)      Der Bebauungsplan Nr. 81 „Oberbruch – Ruraue III“ wird nebst Begründung vom 18.09.2017 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 


 

 

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 „Oberbruch – Ruraue III“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 „Oberbruch – Ruraue III“  hat in der Zeit vom 07. Juni 2017 – 07. Juli 2017 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

 

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).

 

Der Bebauungsplan Nr. 81 „Oberbruch – Ruraue III“  kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.