Sitzung: 09.01.2018 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2017/Amt 40/00612
Beschluss:
Es wird beschlossen, im Schuljahr 2018/2019 15 Eingangsklassen zu bilden
und entsprechend dem Vorschlag wie folgt zu verteilen:
Grundschule Eingangsklasse(n)
GGS Heinsberg (GL) 4
GSV Grebben-Schafhausen 2 (1 x Grebben / 1 x Schafhausen)
KGS Oberbruch (GL) 2
KGS Dremmen 1
GGS Randerath 1
KGS Straeten 1
KGS Kirchhoven (GL) 2
KGS Karken 2
Nach § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG) legt der Schulträger unter
Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen die Zahl und
die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Er
kann die Zahl der in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und
Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für
eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb der Gemeinde erforderlich ist oder
besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden
sollen.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Heinsberg in seiner Sitzung
am 4.9.2013 beschlossen, für die Grundschulen mit einem hohen Migrantenanteil
oder Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Klassengrößen der
Eingangsklassen möglichst auf höchstens 23 Schülerinnen und Schüler zu
begrenzen.
Das Verfahren zur Bestimmung dieser Höchstgrenze für die zu bildenden
Eingangsklassen (Kommunale Klassenrichtzahl) ist in der Verordnung zur
Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG geregelt. Die Kommunale Klassenrichtzahl ist
bis zum 15. Januar eines Jahres für das darauf folgende Schuljahr zu ermitteln.
Sie errechnet sich, indem die Zahl der voraussichtlichen Einschulungen im
Schulträgerbereich, welche auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der
Erfahrungswerte aus den Vorjahren festgestellt wird, durch die Zahl 23 geteilt
wird. Ist der Rechenwert kleiner als 15, wird auf die darüber liegende Zahl
aufgerundet. Ist der Rechenwert größer als 15 wird kaufmännisch auf- bzw.
abgerundet.
Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule
berechnet sich wie folgt:
- bis zu 29 Schüler/innen eine Klasse
- 30 bis 56 Schüler/innen zwei Klassen
- 57 bis 81 Schüler/innen drei Klassen
- 82 bis 104 Schüler/innen vier
Klassen
-105 bis 125 Schüler/innen fünf
Klassen
-126 bis 150 Schüler/innen sechs
Klassen
Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schüler/innen ist eine weitere
Eingangsklasse zu bilden. Es gilt die Bandbreite 15 bis 29.
Bislang wurden an den Grundschulen lediglich Anmeldungen entgegen
genommen. Endgültige Aufnahmeentscheidungen durch die Schulleitungen können
nach Anweisung der Schulaufsicht erst nach Abschluss der AOSF-Verfahren
erfolgen.
Der tatsächlichen Anmeldezahl von 362
Schüler/innen steht eine von den Schulleitungen prognostizierte
voraussichtliche Anmeldezahl von 348 Schüler/innen (Stand 22.12.2017) gegenüber. Bei der Prognose sind die Umstände
berücksichtigt, dass evtl. Antragskinder abgelehnt, schulpflichtige Kinder
zurückgestellt und einzelne Kinder Förderschulen besuchen werden.
Die Anmeldezahlen und Prognosen wurden am 6.12.2017 in einer gemeinsamen
Runde der Grundschulleiter/innen mit Herrn Schulamtsdirektor Esser
(Schulaufsicht) und dem Schulträger erörtert. Aus dieser Sitzung resultiert
letztlich auch der Vorschlag, die Prognoseanmeldezahl bei der Bildung der
Eingangsklassen für das Schuljahr 2018/2019 zugrunde zu legen. Insgesamt können
auf der Basis von voraussichtlich 348 Schulneulingen 15 Eingangsklassen
eingerichtet werden.
Die Aufstellung über die tatsächlichen und prognostizierten Anmeldezahlen sowie der mit den Schulleitungen abgestimmte Vorschlag zur Bildung der Eingangsklassen war der Einladung beigefügt.