Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, im Schuljahr 2018/2019 15 Eingangsklassen zu bilden und entsprechend dem Vorschlag wie folgt zu verteilen:

 

Grundschule                                                    Eingangsklasse(n)

 

GGS Heinsberg (GL)                                      4

GSV Grebben-Schafhausen                       2             (1 x Grebben / 1 x Schafhausen)

KGS Oberbruch (GL)                                     2

KGS Dremmen                                                1

GGS Randerath                                                               1

KGS Straeten                                                   1

KGS Kirchhoven (GL)                                    2

KGS Karken                                                                      2

 


Nach § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG) legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Er kann die Zahl der in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb der Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen.

Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Heinsberg in seiner Sitzung am 4.9.2013 beschlossen, für die Grundschulen mit einem hohen Migrantenanteil oder Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Klassengrößen der Eingangsklassen möglichst auf höchstens 23 Schülerinnen und Schüler zu begrenzen.

 

Das Verfahren zur Bestimmung dieser Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen (Kommunale Klassenrichtzahl) ist in der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG geregelt. Die Kommunale Klassenrichtzahl ist bis zum 15. Januar eines Jahres für das darauf folgende Schuljahr zu ermitteln. Sie errechnet sich, indem die Zahl der voraussichtlichen Einschulungen im Schulträgerbereich, welche auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren festgestellt wird, durch die Zahl 23 geteilt wird. Ist der Rechenwert kleiner als 15, wird auf die darüber liegende Zahl aufgerundet. Ist der Rechenwert größer als 15 wird kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

 

Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule berechnet sich wie folgt:

 

-  bis zu   29 Schüler/innen                                          eine Klasse

-  30 bis   56 Schüler/innen                                          zwei Klassen

-  57 bis   81 Schüler/innen                                          drei Klassen

-  82 bis 104 Schüler/innen                                         vier Klassen

-105 bis 125 Schüler/innen                                         fünf Klassen

-126 bis 150 Schüler/innen                                         sechs Klassen

 

Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schüler/innen ist eine weitere Eingangsklasse zu bilden. Es gilt die Bandbreite 15 bis 29.

 

Bislang wurden an den Grundschulen lediglich Anmeldungen entgegen genommen. Endgültige Aufnahmeentscheidungen durch die Schulleitungen können nach Anweisung der Schulaufsicht erst nach Abschluss der AOSF-Verfahren erfolgen.

 

Der tatsächlichen Anmeldezahl von 362  Schüler/innen steht eine von den Schulleitungen prognostizierte voraussichtliche Anmeldezahl von 348 Schüler/innen (Stand 22.12.2017) gegenüber.  Bei der Prognose sind die Umstände berücksichtigt, dass evtl. Antragskinder abgelehnt, schulpflichtige Kinder zurückgestellt und einzelne Kinder Förderschulen besuchen werden.

 

Die Anmeldezahlen und Prognosen wurden am 6.12.2017 in einer gemeinsamen Runde der Grundschulleiter/innen mit Herrn Schulamtsdirektor Esser (Schulaufsicht) und dem Schulträger erörtert. Aus dieser Sitzung resultiert letztlich auch der Vorschlag, die Prognoseanmeldezahl bei der Bildung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2018/2019 zugrunde zu legen. Insgesamt können auf der Basis von voraussichtlich 348 Schulneulingen 15 Eingangsklassen eingerichtet werden.

 

Die Aufstellung über die tatsächlichen und prognostizierten Anmeldezahlen  sowie der mit den Schulleitungen abgestimmte Vorschlag zur Bildung der Eingangsklassen war der Einladung beigefügt.