Beschluss:

 

a)  Die Aufstellung und der Entwurf der 1. Änderung der Ortslagensatzung Heinsberg-Porselen im Bereich der Zedernstraße nebst Begründung vom 24. Februar 2015 werden im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 13, 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen.

 

b) Die Offenlage zum Entwurf der 1. Änderung der Ortslagensatzung Heinsberg-           Porselen im Bereich der Zedernstraße nebst Begründung vom 24.    Februar 2015 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


Es ist beabsichtigt, einen Teil des im Außenbereich liegenden Grundstückes in der Gemarkung Porselen, Flur 8, Flurstück 79 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Porselen im Wege des Erlasses einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzubeziehen.

 

Das Gebiet der 1. Änderung der Ortslagensatzung liegt östlich der Zedernstraße und erweitert die nördlich sowie westlich angrenzende Wohnbebauung. Die bestehende Wohnbebauung ist planungsrechtlich über die rechtskräftige Ortslagensatzung für Heinsberg-Porselen gem. § 34 BauGB gesichert.

 

Mit der Erweiterung dieser Satzung werden 3 zusätzliche Baugrundstücke geschaffen. Die 1. Änderung der Ortslagensatzung Heinsberg-Porselen im Bereich der Zedernstraße kann im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB  durchgeführt werden. Die Gesamtfläche der Ortslagenerweiterungssatzung beträgt ca. 2.015 m².

 

Der Entwurf der 1. Änderung der Ortslagensatzung Heinsberg-Porselen wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Beschäftigter van Vliet erläuterte den Bauleitplanentwurf und informierte über die städtebaulichen Ziele und den Zweck der Planung.

 

Nach kurzer Aussprache erfolgte die Abstimmung über die Beschlussvorschläge zu a) und b).