Sitzung: 23.03.2015 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2015/Amt 60/00023
Beschluss:
a) Die Aufstellung und der Entwurf der 1.
Änderung der Ortslagensatzung Heinsberg-Porselen im Bereich der Zedernstraße
nebst Begründung vom 24. Februar 2015 werden im vereinfachten Verfahren gemäß
§§ 13, 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen.
b) Die
Offenlage zum Entwurf der 1. Änderung der Ortslagensatzung Heinsberg- Porselen im Bereich der Zedernstraße
nebst Begründung vom 24. Februar 2015
wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Es
ist beabsichtigt, einen Teil des im Außenbereich liegenden Grundstückes in der
Gemarkung Porselen, Flur 8, Flurstück 79 in den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil Porselen im Wege des Erlasses einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4
Nr. 3 BauGB einzubeziehen.
Das
Gebiet der 1. Änderung der Ortslagensatzung liegt östlich der Zedernstraße und
erweitert die nördlich sowie westlich angrenzende Wohnbebauung. Die bestehende
Wohnbebauung ist planungsrechtlich über die rechtskräftige Ortslagensatzung für
Heinsberg-Porselen gem. § 34 BauGB gesichert.
Mit
der Erweiterung dieser Satzung werden 3 zusätzliche Baugrundstücke geschaffen.
Die 1. Änderung der Ortslagensatzung Heinsberg-Porselen im Bereich der
Zedernstraße kann im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Gesamtfläche der
Ortslagenerweiterungssatzung beträgt ca. 2.015 m².
Der Entwurf
der 1. Änderung der Ortslagensatzung Heinsberg-Porselen wird in der Sitzung
vorgestellt.
Beschäftigter
van Vliet erläuterte den Bauleitplanentwurf und informierte über die
städtebaulichen Ziele und den Zweck der Planung.
Nach kurzer Aussprache erfolgte die Abstimmung über die Beschlussvorschläge zu a) und b).