Beschluss:

 

a)    Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b)    Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Biogasanlage wird nebst Begründung vom 17. November 2014 beschlossen.

 


Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 19. Mai 2014 zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig empfahl der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss einstimmig dem Rat der Stadt Heinsberg, den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen. Der Rat wird in seiner Sitzung am 22. April 2015 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befinden.

 

Das Verfahren zur Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Biogasanlage wurde durch Beschluss des Planungs- und Verkehrsausschusses vom 19.05.2014 mit dem Entwurfsbeschluss fortgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes hat der Grundstückseigentümer einer Teilfläche im Änderungsbereich eine Stellungnahme abgegeben, in der er Bedenken über eine nach seiner Auffassung flächenmäßig zu große Änderung des Flächennutzungsplanes geäußert hat.           Der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Biogasanlage wurde daraufhin überarbeitet.

 

Die ursprünglich vorgesehene Erweiterungsfläche in einer Größe von 13.235 qm wurde auf 3.400 qm reduziert. Diese Fläche ist ausreichend, um eine eventuelle spätere Erweiterung der Biogasanlage sicherzustellen

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 08. Dezember 2014 den geänderten Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Biogasanlage beschlossen.

 

Der geänderte Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg hat für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 05. Januar 2015 - 04. Februar 2015 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

 

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).

 

Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Biogasanlage kann nunmehr beschlossen werden.

 

Stadtverordneter Nießen verblieb im Zuhörerraum und beteiligte sich weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung.

 

Nach kurzer Aussprache erfolgte die Abstimmung über die Beschlussvorschläge zu a) und b).