Sitzung: 23.03.2015 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2015/Amt 60/00026
Beschluss:
a)
Den
Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle
zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
b) Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Heinsberg – Biogasanlage wird nebst Begründung vom 17. November 2014
beschlossen.
Die
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in
seiner Sitzung am 19. Mai 2014 zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig empfahl der
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss einstimmig dem Rat der Stadt Heinsberg,
den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen. Der Rat
wird in seiner Sitzung am 22. April 2015 über die Stellungnahmen im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung befinden.
Das
Verfahren zur Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Heinsberg – Biogasanlage wurde durch Beschluss des Planungs- und
Verkehrsausschusses vom 19.05.2014 mit dem Entwurfsbeschluss fortgeführt. Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes hat der
Grundstückseigentümer einer Teilfläche im Änderungsbereich eine Stellungnahme
abgegeben, in der er Bedenken über eine nach seiner Auffassung flächenmäßig zu
große Änderung des Flächennutzungsplanes geäußert hat. Der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Heinsberg – Biogasanlage wurde daraufhin überarbeitet.
Die
ursprünglich vorgesehene Erweiterungsfläche in einer Größe von 13.235 qm wurde
auf 3.400 qm reduziert. Diese Fläche ist ausreichend, um eine eventuelle
spätere Erweiterung der Biogasanlage sicherzustellen
Der
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 08.
Dezember 2014 den geänderten Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Heinsberg – Biogasanlage beschlossen.
Der
geänderte Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Heinsberg hat für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 05. Januar 2015 - 04.
Februar 2015 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Die
im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger
und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung
und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).
Die
28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Biogasanlage kann
nunmehr beschlossen werden.
Stadtverordneter
Nießen verblieb im Zuhörerraum und beteiligte sich weder an der Beratung noch
an der Beschlussfassung.
Nach kurzer Aussprache erfolgte die Abstimmung über
die Beschlussvorschläge zu a) und b).