Sitzung: 28.02.2018 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2018/Amt 32/00622
Beschluss:
Es wird beschlossen, die ordnungsbehördliche Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen in der vorliegenden Fassung zu erlassen. Sie
ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).
Der Gewerbe- und Verkehrsverein Heinsberg e.V. hat beantragt,
a) am Sonntag, dem 08.04.2018, anlässlich der
Veranstaltung „E-Mobility/Smart City“,
b) am
Sonntag, dem 10.06.2018, anlässlich der Veranstaltung „Sommer-Boulevard“,
c) am Sonntag, dem 07.10.2018, anlässlich des
Stadtfestes „Bier- und Bratwurstfestival“ und
d) am Sonntag, dem 16.12.2018, anlässlich eines
Wintersportfestes
allen Verkaufsstellen im Stadtzentrum Heinsberg die Möglichkeit zu
geben, die Ladengeschäfte von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu Verkaufszwecken
geöffnet zu halten.
Nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten NRW ist
hierfür der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich.
a) Die Veranstaltung im Frühjahr wurde bisher
durch eine große zentrale Modenschau auf dem Marktplatz geprägt. Das Thema
„Frühling“ wird nun in der Oberstadt mit Modenschauen der dort ansässigen
Modegeschäfte und mit an verschiedenen Stellen der Innenstadt positionierten
Straßenmusikanten aufgegriffen. Des Weiteren soll zentral vom Marktplatz aus
eine bundesweit ausgeschriebene E-Mobil-Rallye starten, die im Umfeld eine
Ausstellung aktueller Elektro- und Hybrid-Modelle verschiedener Hersteller
aufweist. Für die Verpflegung der zu erwartenden 20.000 Besucher sind neben der
örtlichen Gastronomie weitere externe Getränke- und Imbissstände geplant.
b) Der Sommer-Boulevard ist seit vielen Jahren
Tradition in Heinsberg. Die Veranstaltung hat den Charakter eines
Straßenfestes, zu dem neben den örtlichen Händlern, die ihre Produkte
ausstellen, auch Schausteller und Jahrmarkt-Händler im Rahmen der ebenfalls an
diesem Tag stattfindenden Frühkirmes zu Besuch sind. Die Festmeile erstreckt
sich über den gesamten Bereich des Stadtzentrums (Hochstraße, Marktplatz,
Apfelstraße, Stiftsstraße, etc.). Zum beliebten Sommer-Boulevard kommen
alljährlich ca. 30.000 Besucher in die Innenstadt auf einer
Veranstaltungsfläche von ca. 14.000 Quadratmetern.
c) Das Heinsberger Stadtfest ist traditionell
ein großes und besucherstarkes Wochenende, das durch zahlreiche und
innenstadtweite Aktionen und Veranstaltungen die Aufmerksamkeit der gesamten
Region bindet. So wird u.a. das Thema „Genussregion Kreis Heinsberg“ mit dem
„Bier- und Bratwurst-Festival“ aufgegriffen. Das „Bier- und Bratwurst-Festival“
wird auf dem Marktplatz und den umliegenden Straßen stattfinden. Dazu soll ein
Musik- und Unterhaltungsprogramm für Kurzweil der Besucher sorgen. Die Bereiche
Hochstraße, Apfelstraße, Klostergasse und Patersgasse werden weitere Anbieter
mit exotischen Genüssen, Kunsthandwerker und Hobby-Künstler beherbergen. Das
Stadtfest lockt in jedem Jahr ca. 40.000 Besucher in die Stadt.
d)
In
Erweiterung des Heinsberger Weihnachts- und Wintermarktes wird der 16. Dezember
2018 sowohl im Zeichen des christlichen Brauchtums stehen, als auch im Zeichen
des Wintersports. Geplant ist zudem eine ökumenische Weihnachtsfeier mit
Gottesdienst. Des Weiteren wird die Eisbahn auf dem Marktplatz, als auch die
Straßen der Innenstadt zum Austragungsort verschiedener (Winter-) Sportarten;
seien es ein Winter-City-Lauf für Kinder, der im letzten Jahr sehr großen
Anklang in der Bevölkerung fand, Eislauf, Curling, Eissprint oder Eishockey. Es
werden ca. 30.000 Besucher erwartet.
Es ist zu
erwarten, dass jede v. g. Veranstaltung mehr Besucher anzieht als es bei einer
alleinigen Verkaufsöffnung der Ladengeschäfte der Fall wäre. Ebenso werden die
Veranstaltungen so umfangreich gestaltet sein, dass die Verkaufsöffnung nur ein
Annex zu der jeweiligen Veranstaltung bildet.