Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bürgerantrag wird mit der Empfehlung an die Verwaltung verwiesen, an das Umweltamt des Kreises Heinsberg und gegebenenfalls an das LANUV NRW heranzutreten, um die Situation hinsichtlich etwaiger Schadstoffbelastungen im Stadtgebiet Heinsberg bzw. die Notwendigkeit etwaiger Schadstoffmessungen zu erörtern.

 


Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 17.08.2017 regt eine Bürgerin die Durchführung von Messungen der Schadstoffbelastungen in der Heinsberger Innenstadt, zum Beispiel vor Schulen und Kindergärten während der Hol- und Bringzeiten, an.

 

Angelegenheiten der Luftreinheit fallen in die Kompetenz der Umweltbehörden. Die geforderten Messungen werden durch die Stadt Heinsberg nicht durchgeführt. Die Verwaltung verfügt weder über hierzu ausgebildetes Personal noch über die notwendigen technischen Gerätschaften. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, an das Umweltamt des Kreises Heinsberg als zuständige Fachbehörde bzw. das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) heranzutreten, um eine etwaige Schadstoffbelastung im Stadtgebiet bzw. die Notwendigkeit etwaiger Schadstoffmessungen zu erörtern.

 

Ohne weitere Aussprache erfolgte die Abstimmung.