Sitzung: 28.02.2018 Beschwerdeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2018/Amt 30/00634
Beschluss:
Der Bürgerantrag wird mit der Empfehlung an die Verwaltung verwiesen, an
das Umweltamt des Kreises Heinsberg und gegebenenfalls an das LANUV NRW
heranzutreten, um die Situation hinsichtlich etwaiger Schadstoffbelastungen im
Stadtgebiet Heinsberg bzw. die Notwendigkeit etwaiger Schadstoffmessungen zu
erörtern.
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 17.08.2017 regt eine
Bürgerin die Durchführung von Messungen der Schadstoffbelastungen in der
Heinsberger Innenstadt, zum Beispiel vor Schulen und Kindergärten während der
Hol- und Bringzeiten, an.
Angelegenheiten der Luftreinheit fallen in die Kompetenz der
Umweltbehörden. Die geforderten Messungen werden durch die Stadt Heinsberg
nicht durchgeführt. Die Verwaltung verfügt weder über hierzu ausgebildetes
Personal noch über die notwendigen technischen Gerätschaften. Die Verwaltung
schlägt deshalb vor, an das Umweltamt des Kreises Heinsberg als zuständige
Fachbehörde bzw. das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) heranzutreten, um eine etwaige
Schadstoffbelastung im Stadtgebiet bzw. die Notwendigkeit etwaiger
Schadstoffmessungen zu erörtern.
Ohne weitere Aussprache erfolgte die Abstimmung.