Sitzung: 28.02.2018 Beschwerdeausschuss
Vorlage: 2018/Amt 30/00635
Beschluss:
Zu 1.)
Der Antrag wird vertragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Zu 2.)
Der Antrag wird ohne Empfehlung an die Verwaltung verwiesen.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Enthaltung 1
Zu 3.)
Der Bürgerantrag wird mit der Empfehlung an die Verwaltung verwiesen, im
Kreuzungsbereich Uetterather Dorfstraße/Tripsrather Weg geeignete, die
Sichtmöglichkeiten verbessernde Maßnahmen zu ergreifen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 23.10.2017 nebst Anlagen
regt ein Bürger die Durchführung verschiedener verkehrsregelnder Maßnahmen in
Uetterath an. Zuständig für die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen ist die
Verwaltung, weshalb die Anträge zuständigkeitshalber dorthin zu verweisen sind.
1.) Park- und
Verkehrssituation auf der Uetterather Dorfstraße
Der Bürger regt an, die Uetterather Dorfstraße mit festen Parkflächen zu
versehen, um den ruhenden Verkehr zu ordnen sowie die Höchstgeschwindigkeit für
LKW und Traktoren auf 30 km/h zu begrenzen.
Durch die Verwaltung wurden an verschiedenen Tagen und zu unterschiedlichen
Uhrzeiten Feststellungen vor Ort getroffen. Die hierbei angetroffenen
Parksituationen entsprachen einer
üblichen Straßennutzung und geben nach Auffassung der Verwaltung keinen
Anlass zu einer weitergehenden Reglementierung des Verkehrs durch Schaffung
fester Parkflächen. Parkverhältnisse, wie die fotografisch vom Antragsteller
dokumentierten, waren nicht zu beobachten.
Im Hinblick auf eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
für LKW und Traktoren konnten weder ein erhöhtes Verkehrsaufkommen noch das
Bestehen besonderer Gefahrenstellen festgestellt werden, welche eine derartige
Maßnahme rechtfertigen würden. Da bereits die bestehenden Parkmöglichkeiten auf
der Uetterather Dorfstraße geschwindigkeitsmäßigend auf den Verkehr einwirken,
besteht für die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Sicht der
Verwaltung kein Bedürfnis.
Seitens der Verwaltung erscheint insgesamt eine weitere Beobachtung der
Situation vor Ort angebracht bei gleichzeitiger Ahndung etwaiger Rechtsverstöße
im ruhenden Verkehr.
Nach reger Aussprache wurde ein Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung
dieses Unterpunktes mit der Maßgabe gestellt, dass das Ordnungsamt zunächst
Feststellungen durch die Blackbox zu Verkehrsaufkommen und
Fahrgeschwindigkeiten durchführen solle. Dieser Antrag wurde einstimmig
angenommen.
2.) Sperrung des Schlackwegs
Weiter regt der Bürger an, den „Schlackweg“, einen landwirtschaftlichen
Wirtschaftsweg, durch die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in eine
Fahrtrichtung zu sperren. Zur Begründung wird ausgeführt, dass in diesem
Bereich geschwindigkeitserhöhte und rücksichtlose Fahrweisen von
Lohnunternehmern in Verbindung mit einem unübersichtlichen Wegverlauf zu
erheblichen Gefährdungen für Personen und Eigentum führen würden.
Der „Schlackweg“ ist ein Wirtschaftsweg, der den Interessen der
Landwirtschaft dient und nicht allgemein für den öffentlichen Verkehr
freigegeben ist. Er weist eine für Wirtschaftswege typische Beschaffenheit und
einen entsprechenden Ausbau auf. Beschwerden aus dem berechtigten Nutzerkreis
hinsichtlich der Beschaffenheit des Weges oder seines Ausbaus sind der
Verwaltung nicht bekannt.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint der Bürgerantrag für das gewünschte
Ergebnis kontraproduktiv, da bei Einrichtung einer Einbahnstraßenreglung den
Fahrzeugführern vermittelt würde, auf der Strecke mit keinem Gegenverkehr
rechnen zu müssen, was erst recht zu einer Missachtung der gebotenen Sorgfalt
im Hinblick auf angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise und damit der Schaffung
von Gefahrensituationen führen würde.
Die angeregte Regelung würde zudem lediglich zu einer Verlagerung des
Verkehrs in andere Ortsstraßen (Nygen, Nygener Straße und Kirchaue)
führen.
Soweit der Bürger in seiner Fotodokumentation auf das Überfahren eines
Privatgrundstücks und die Zerstörung einer dort befindlichen Bank verweist, ist
anzumerken, dass dieser Vorgang der Verwaltung bereits im Jahre 2014 angezeigt
wurde, also in keinem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem nun
vorliegenden Bürgerantrag steht. Vergleichbare Vorgänge sind der Verwaltung in
der Vergangenheit nicht bekannt geworden, so dass wohl von einem Einzelfall
auszugehen ist.
3.) Anbringung von Spiegeln im
Bereich der Kreuzung Uetterather Dorfstraße / Tripsrather Weg
Zuletzt regt der Bürger an, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im
Bereich der Kreuzung Uetterather Dorfstraße / Tripsrather Weg Spiegel
anzubringen.
Aus Sicht der Verwaltung stellen sich die Sichtbeziehungen im
Kreuzungsbereich tatsächlich als unübersichtlich und verbesserungswürdig dar.
Verbesserungsbedarf wird insbesondere für die Sichtmöglichkeiten des vom
Tripsrather Weg aus Richtung des Friedhofs kommenden Verkehrs gesehen. Nach
Auffassung der Verwaltung stellt sich möglicherweise sogar die Anordnung von
Halteverboten in diesem Bereich der Uetterather Dorfstraße als effektivste
Maßnahme dar, die einer Anbringung von Spiegeln gegenüber vorzugswürdig wäre.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, entsprechende Möglichkeiten, auch nach
Rücksprache mit den betroffenen Anwohnern, zu prüfen und sodann die gebotenen
Maßnahmen zu vollziehen.
Nach kurzer Aussprache zu 2.) und 3.) erfolgte sodann die Abstimmung
über diese Unterpunkte.