Beschluss:

 

Zu 1.)

Der Antrag wird vertragt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Zu 2.)

Der Antrag wird ohne Empfehlung an die Verwaltung verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:   Ja 13   Enthaltung 1

 

Zu 3.)

Der Bürgerantrag wird mit der Empfehlung an die Verwaltung verwiesen, im Kreuzungsbereich Uetterather Dorfstraße/Tripsrather Weg geeignete, die Sichtmöglichkeiten verbessernde Maßnahmen zu ergreifen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 23.10.2017 nebst Anlagen regt ein Bürger die Durchführung verschiedener verkehrsregelnder Maßnahmen in Uetterath an. Zuständig für die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen ist die Verwaltung, weshalb die Anträge zuständigkeitshalber dorthin zu verweisen sind.

 

1.) Park- und Verkehrssituation auf der Uetterather Dorfstraße

 

Der Bürger regt an, die Uetterather Dorfstraße mit festen Parkflächen zu versehen, um den ruhenden Verkehr zu ordnen sowie die Höchstgeschwindigkeit für LKW und Traktoren auf 30 km/h zu begrenzen.

 

Durch die Verwaltung wurden an verschiedenen Tagen und zu unterschiedlichen Uhrzeiten Feststellungen vor Ort getroffen. Die hierbei angetroffenen Parksituationen entsprachen einer  üblichen Straßennutzung und geben nach Auffassung der Verwaltung keinen Anlass zu einer weitergehenden Reglementierung des Verkehrs durch Schaffung fester Parkflächen. Parkverhältnisse, wie die fotografisch vom Antragsteller dokumentierten, waren nicht zu beobachten.

 

Im Hinblick auf eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für LKW und Traktoren konnten weder ein erhöhtes Verkehrsaufkommen noch das Bestehen besonderer Gefahrenstellen festgestellt werden, welche eine derartige Maßnahme rechtfertigen würden. Da bereits die bestehenden Parkmöglichkeiten auf der Uetterather Dorfstraße geschwindigkeitsmäßigend auf den Verkehr einwirken, besteht für die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Sicht der Verwaltung kein Bedürfnis.

 

Seitens der Verwaltung erscheint insgesamt eine weitere Beobachtung der Situation vor Ort angebracht bei gleichzeitiger Ahndung etwaiger Rechtsverstöße im ruhenden Verkehr.

 

Nach reger Aussprache wurde ein Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung dieses Unterpunktes mit der Maßgabe gestellt, dass das Ordnungsamt zunächst Feststellungen durch die Blackbox zu Verkehrsaufkommen und Fahrgeschwindigkeiten durchführen solle. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

2.) Sperrung des Schlackwegs

 

Weiter regt der Bürger an, den „Schlackweg“, einen landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg, durch die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in eine Fahrtrichtung zu sperren. Zur Begründung wird ausgeführt, dass in diesem Bereich geschwindigkeitserhöhte und rücksichtlose Fahrweisen von Lohnunternehmern in Verbindung mit einem unübersichtlichen Wegverlauf zu erheblichen Gefährdungen für Personen und Eigentum führen würden.

 

Der „Schlackweg“ ist ein Wirtschaftsweg, der den Interessen der Landwirtschaft dient und nicht allgemein für den öffentlichen Verkehr freigegeben ist. Er weist eine für Wirtschaftswege typische Beschaffenheit und einen entsprechenden Ausbau auf. Beschwerden aus dem berechtigten Nutzerkreis hinsichtlich der Beschaffenheit des Weges oder seines Ausbaus sind der Verwaltung nicht bekannt.

 

Aus Sicht der Verwaltung erscheint der Bürgerantrag für das gewünschte Ergebnis kontraproduktiv, da bei Einrichtung einer Einbahnstraßenreglung den Fahrzeugführern vermittelt würde, auf der Strecke mit keinem Gegenverkehr rechnen zu müssen, was erst recht zu einer Missachtung der gebotenen Sorgfalt im Hinblick auf angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise und damit der Schaffung von Gefahrensituationen führen würde.

 

Die angeregte Regelung würde zudem lediglich zu einer Verlagerung des Verkehrs in andere Ortsstraßen (Nygen, Nygener Straße und Kirchaue) führen. 

Soweit der Bürger in seiner Fotodokumentation auf das Überfahren eines Privatgrundstücks und die Zerstörung einer dort befindlichen Bank verweist, ist anzumerken, dass dieser Vorgang der Verwaltung bereits im Jahre 2014 angezeigt wurde, also in keinem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem nun vorliegenden Bürgerantrag steht. Vergleichbare Vorgänge sind der Verwaltung in der Vergangenheit nicht bekannt geworden, so dass wohl von einem Einzelfall auszugehen ist.

 

3.) Anbringung von Spiegeln im Bereich der Kreuzung Uetterather Dorfstraße / Tripsrather Weg

 

Zuletzt regt der Bürger an, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Kreuzung Uetterather Dorfstraße / Tripsrather Weg Spiegel anzubringen.

Aus Sicht der Verwaltung stellen sich die Sichtbeziehungen im Kreuzungsbereich tatsächlich als unübersichtlich und verbesserungswürdig dar.

 

Verbesserungsbedarf wird insbesondere für die Sichtmöglichkeiten des vom Tripsrather Weg aus Richtung des Friedhofs kommenden Verkehrs gesehen. Nach Auffassung der Verwaltung stellt sich möglicherweise sogar die Anordnung von Halteverboten in diesem Bereich der Uetterather Dorfstraße als effektivste Maßnahme dar, die einer Anbringung von Spiegeln gegenüber vorzugswürdig wäre. Die Verwaltung beabsichtigt daher, entsprechende Möglichkeiten, auch nach Rücksprache mit den betroffenen Anwohnern, zu prüfen und sodann die gebotenen Maßnahmen zu vollziehen.

 

Nach kurzer Aussprache zu 2.) und 3.) erfolgte sodann die Abstimmung über diese Unterpunkte.