Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Planung und Ausführung der Erschließungsmaßnahmen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 76 „Unterbruch – Girmen“ werden vorbehaltlich des Inkrafttretens dieses Bebauungsplanes beschlossen.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2015 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Unterbruch – Girmen“ beschlossen.

 

Eine entsprechende Sitzungsvorlage über die Vorberatung zur Beschlussfassung als Satzung gem. § 10 BauGB liegt dem Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss für seine Sitzung am 23. März 2015 vor. Dem Rat der Stadt Heinsberg wird eine Sitzungsvorlage zur Entscheidung für seine Sitzung am 22. April 2015 vorgelegt.

 

Für die Erschließung des Bebauungsplangebietes sind Kanal- und Straßenbauarbeiten erforderlich.

 

Die Verkehrsfläche soll als Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise ausgeführt werden. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem mit Einleitung des Niederschlagswassers in den angrenzenden Vorfluter.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 350.000 €.

Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Beschäftigter Pelzer stellte anhand der Straßenausbaupläne die Erschließungsmaßnahme kurz vor.

 

Ohne weitere Aussprache erfolgte sodann die Abstimmung über die Beschlussvorschläge zu a) und b).