Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 wird beschlossen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt 2 wurde die als Anlage 2 der Einladung beigefügte Vorschlagsliste gegen eine als Tischvorlage neugefasste ausgetauscht.

 

Die Ausschussmitglieder Volker Brudermanns, Ellen Florack und Gabriele Schößler begaben sich vor Erörterung des Tagesordnungspunktes aus Gründen der Befangenheit in den Zuschauerraum.

 

Die Stadt Heinsberg hat gemäß §§ 36 und 77 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG – in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aufzustellen.

 

Aufgrund der auf die Bekanntmachung vom 09.12.2017 eingegangenen Bewerbungen aus der Bevölkerung und der Vorschläge der Ratsfraktionen wurde die vorliegende Vorschlagsliste erstellt.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich (§ 35 Abs. 3 Satz 2 Jugendgerichtsgesetz – JGG -)

 

Der Ausschuss fasste folgenden Beschluss: