Sitzung: 14.03.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2018/Amt 51/00643
Beschluss:
Die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und
Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 wird beschlossen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).
Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt 2 wurde die als Anlage 2 der
Einladung beigefügte Vorschlagsliste gegen eine als Tischvorlage neugefasste
ausgetauscht.
Die Ausschussmitglieder Volker Brudermanns, Ellen Florack und Gabriele
Schößler begaben sich vor Erörterung des Tagesordnungspunktes aus Gründen der
Befangenheit in den Zuschauerraum.
Die Stadt Heinsberg hat gemäß §§ 36 und 77 Gerichtsverfassungsgesetz –
GVG – in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Jugendschöffinnen und
Jugendschöffen aufzustellen.
Aufgrund der auf die Bekanntmachung vom 09.12.2017 eingegangenen
Bewerbungen aus der Bevölkerung und der Vorschläge der Ratsfraktionen wurde die
vorliegende Vorschlagsliste erstellt.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte aller
stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich (§ 35 Abs.
3 Satz 2 Jugendgerichtsgesetz – JGG -)
Der Ausschuss fasste folgenden Beschluss: