Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Sanierung der Grundschule Randerath, Hermannsstr. 21 a, II. und III. Bauabschnitt wird beschlossen.

 


Die Grundschule Randerath, Hermannsstr. 21 a, Baujahr 1964, bedarf einer vollständigen Sanierung.

Bereits 2017 wurde in einem I. Bauabschnitt der Klassentrakt zwischen dem Erweiterungsbereich für die OGS-Betreuung und der Eingangs- bzw. Treppenhalle saniert.

Bedingt durch die Änderung der Zuständigkeitsordnung am 17.05.2017 ist für die Sanierungsmaßnahmen in den Bauabschnitten II und III die Entscheidung des Bau- und Energieausschusses herbeizuführen.

Die Arbeiten des II. Bauabschnitts erstrecken sich auf den verbleibenden Teil des Klassentraktes einschließlich der Treppenhalle. Der III. Bauabschnitt betrifft die Verwaltung und die Außentoiletten. Die Arbeiten sollen in 2018 ausgeführt werden.

Nach Beendigung aller Sanierungsmaßnahmen entspricht die Grundschule Randerath den aktuellen Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen. Außerdem werden die Klassenräume mit moderner EDV-Infrastruktur zur Nutzung zeitgemäßer Medientechnik ausgestattet. Die gesamte Haustechnik und alle Sanitäranlagen werden erneuert.

Die Baukosten für die Bauabschnitte II und III betragen insgesamt 750.000,00 €. Die Sanierungsmaßnahmen werden durch das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in 2018 mit 700.000,00 € bezuschusst.

Ohne weitere Nachfrage erfolgte die Abstimmung.