Sitzung: 25.04.2018 Rat
Vorlage: 2018/Amt 20/00666
Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom
Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Dieser leitet den
bestätigten Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.
Der durch den Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses wurde dem Rat zugeleitet.